Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ So lautet der Amtseid, den der Bundespräsident gemäß Art. 56 GG bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und Bundesrates leisten muss. Doch welche Instrumente stehen dem Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland überhaupt zur Verfügung, um diesen Amtseid hinreichend zu erfüllen? Wie kann er den Nutzen des deutschen Volkes mehren und Schaden von ihm wenden, wenn seine Stellung in Wissenschaft und Öffentlichkeit gemeinhin als die schwächste unter allen im Grundgesetz vorgesehenen Organen angesehen wird? Von einem akuten Mangel an Machtmitteln und Kompetenzen ist dabei immer wieder die Rede, von der so genannten und viel beschworenen „konstitutionellen Kompetenzarmut“ also, die die Gründungsväter der Bundesrepublik im Parlamentarischen Rat als Abwendung von dem gescheiterten semipräsidentiellen Regierungssystem der Weimarer Republik mit gutem Grund beschlossen. Eben jene „Kompetenzarmut“ lässt das Staatsoberhaupt in der öffentlichen Wahrnehmung zuweilen irgendwo zwischen den Polen bloßer „Bundesnotar“ und allgegenwärtiger Schirmherr auf der einen Seite, und „wichtigster Meinungsbilder des Landes“ und „Integrationsfigur“5auf der anderen Seite, hin und her pendeln. Aber ist das Amt des Bundespräsidenten mit diesen gänzlich auseinander gehenden Formulierungen nun ausreichend umrissen worden oder greift es doch weiter?