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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Kriminologisches Seminar: Gewalt und Sprache, Sprache: Deutsch, Abstract: Das originäre Forschungsgebiet der Kriminologie ist die individuelle Kriminalität, gekennzeichnet durch das abweichende Verhalten einzelner Personen (Devianz). Indes werden die schlimmsten Verbrechen in den allermeisten Fällen nicht von abweichenden Einzelkämpfern begangen, sondern von Menschen, die in Kollektiven tätig sind und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Kriminologisches Seminar: Gewalt und Sprache, Sprache: Deutsch, Abstract: Das originäre Forschungsgebiet der Kriminologie ist die individuelle Kriminalität, gekennzeichnet durch das abweichende Verhalten einzelner Personen (Devianz). Indes werden die schlimmsten Verbrechen in den allermeisten Fällen nicht von abweichenden Einzelkämpfern begangen, sondern von Menschen, die in Kollektiven tätig sind und in diesen Kollektiven durchaus konform handeln. Das offenkundigste Beispiel hierfür dürfte der Nationalsozialismus sein. Gleichwohl wird die kollektive Kriminalität in der Kriminologie bislang nur stiefmütterlich behandelt. Diesem Missstand hatHerbert Jägerentgegengewirkt, der für die kollektive Verbrechensdimension den Begriff der „Makrokriminalität“ eingeführt hat. Darunter versteht er beispielsweise Kriegsverbrechen, Völkermord oder Staatsterrorismus, gemeint sind also die „Großformen des Verbrechens“ mit regelmäßig verheerendem Ausmaß. Gemeinsames Merkmal aller makrokriminellen Erscheinungen ist in der Terminologie Jägers aber nicht etwa die außerordentliche Schadensdimension eines Verbrechens, sondern die Größenordnung des Täterkollektivs. Mit „Makrokriminalität“ habe man es dann zu tun, „wenn sich die kollektiven Taten als Teilakte gesamtgesellschaftlicher Konflikte und Prozesse darstellen, Staat und Gesellschaft also durch ihre auslösende Bedeutung unmittelbar in die kriminellen Ereignisse involviert sind“6. Entscheidend ist also die Abhängigkeit der individuellen Handlung von den Geschehnissen der Makroebene, etwa von „politischen Ausnahmebedingungen“7. Hier sollen nun am konkreten Beispiel des Dritten Reichs insbesondere zwei Phänomene näher untersucht werden, die dieser Makroebene zuzuordnen sind und als das Verbrechen begünstigende makrokriminelle Faktoren in Betracht kommen: einerseits die Sprache in der nationalsozialistischen Gesellschaft (III.) und andererseits die Gesetzgebung im nationalsozialistischen Staat (IV).