Das Management geistigen Eigentums ist für den Erfolg eines Unternehmens unerlässlich und etabliert sich als eine eigenständige unternehmerische Aufgabe. Es beschäftigt sich mit der technologiebezogenen Entscheidungsfindung hinsichtlich der mit geistigem Eigentum verbundenen Fragen in Unternehmen. Dazu gehören in erster Linie die technischen Schutzrechte (Patent und Gebrauchsmuster), darüber hinaus jedoch auch das Marken- und Designrecht, der Schutz von Unternehmensgeheimnissen, der Technologieschutz, der Technologietransfer sowie als - übergreifende Aufgabe - die anlassbezogene Identifikation der erforderlichen technologiebezogenen Informationen.
Als interdisziplinäre Aufgabe baut das Technologieverwertungsrecht auf rechtswissenschaftlichen Grundlagen auf und formuliert daraus allgemeine Lösungsansätze für ein Unternehmen im Umgang mit eigenem und fremdem geistigen Eigentum.
Als interdisziplinäre Aufgabe baut das Technologieverwertungsrecht auf rechtswissenschaftlichen Grundlagen auf und formuliert daraus allgemeine Lösungsansätze für ein Unternehmen im Umgang mit eigenem und fremdem geistigen Eigentum.
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