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Die absichtliche Einfuhr und das unbeabsichtigte Einschleppen gebietsfremder Arten stellen weltweit eine wichtige Gefährdungsursache für die biologische Vielfalt dar. Dadurch entsteht Handlungsbedarf auf unterschiedlichsten Ebenen und insbesondere auch im Naturschutz. Häufig führen jedoch unkoordinierte Maßnahmen sogar zu einer Förderung der Ausbreitung gebietsfremder Arten. Es sind differenzierte Handlungs konzepte erforderlich, die die Auswirkung der Arten sowie deren Ausbringung und Ausbreitung berücksichtigen. Im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) beauftragten F+E-Vorhabens…mehr

Produktbeschreibung
Die absichtliche Einfuhr und das unbeabsichtigte Einschleppen gebietsfremder Arten stellen weltweit eine wichtige Gefährdungsursache für die biologische Vielfalt dar. Dadurch entsteht Handlungsbedarf auf unterschiedlichsten Ebenen und insbesondere auch im Naturschutz. Häufig führen jedoch unkoordinierte Maßnahmen sogar zu einer Förderung der Ausbreitung gebietsfremder Arten. Es sind differenzierte Handlungs konzepte erforderlich, die die Auswirkung der Arten sowie deren Ausbringung und Ausbreitung berücksichtigen. Im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) beauftragten F+E-Vorhabens wurden für insgesamt 168 naturschutzfachlich proble matische gebietsfremde Arten alle vorliegenden Erkenntnisse über durchgeführte Maßnahmen zur Vorsorge, Beseitigung, Kontrolle und Nutzung/Entsorgung zusammengetragen und hinsichtlich des Erfolges und Nutzens bewertet. Darauf aufbauend wurden zusätzlich Empfehlungen für das allgemeine Managementkonzept der konkreten Art in Bezug auf ihre Verbreitungssituation in Deutschland erarbeitet. Mit den Pilzen und Pflanzen liegt der erste Band des Management-Handbuches vor, in dem insgesamt sechs Pilzarten, acht Niedere Pflanzenarten und 74 Gefäßpflanzensippen behandelt werden. Das Handbuch soll für Entscheidungsträger eine verlässliche Basis für die Entscheidungsfindung für die Anwendung von Maßnahmen bei den behandelten Arten liefern, die sich insbesondere auch aus den Vorgaben des Bundesnaturschutz gesetzes und der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zum Umgang mit gebietsfremden Arten im Naturschutz ergeben.