In Deutschland haften Unternehmenslenker bei einer schuldhaften Verletzung ihrer Pflichten für den eingetretenen Vermögensschaden. Teilweise lassen sich die finanziellen Haftungsrisiken durch eine Manager-Haftpflichtversicherung absichern. Doch von einem Freibrief für Versager auf der Chefetage kann keine Rede sein, denn die Haftpflicht greift nur, wenn Manager ihre gesetzlichen Pflichten fahrlässig verletzen.
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