Nach einer Ausschreibung des Bundesministeriums für Gesundheit im Deutschen Ärzteblatt 1996 mit dem Thema Modellvorhaben zur besseren Vorsorge und Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Atopischem Ekzem (Neurodermitis) wurden von über fünfzig Antragstellern neun Behandlungszentren zur Entwicklung von Rehabilitationsmodellen im Sinne des § 43 SGB V ausgewählt. Die Teams der Antragsteller bestanden aus Kinderärzten* und/oder Dermatologen, Fachärzten für Psychotherapeutische Medizin, Psychologen bzw. Pädagogen und Diätassistenten bzw. Ökotrophologen sowie spezialisierten Pflegefachkräften. Im Rahmen einer zweijährigen Phase der Konsensus Findung unter Einbeziehung der interdisziplinären Perspektiven und Expertisen wurden Inhalte und Durchführungsempfehlungen für die Neurodermitis-Schulung für Eltern, Kinder und Jugendliche erarbeitet und manualisiert (1. Auflage). Der Anstoß für eine strukturierte und in weiten Teilen standardisierte Eltern- und Patientenschulung beim Vorliegen des Krankheitsbildes der Neurodermitis (Atopische Dermatitis) war damit erfolgt. Die Modellerprobung erfolgte von 2000 - 2003 und wurde international publiziert (Staab et al., BMJ.2006 22; 332(7547): 933-8). Gleichzeitig fiel der Startschuss für die Ausbildung qualifizierter Patiententrainer, die nach den Qualitätsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaft Neurodermitisschulung in einer curricularen Fortbildung das Zertifikat Neurodermitis-Trainer absolvieren können. Inzwischen gehört das Angebot der Neurodermitisschulung zu einer guten Versorgungspraxis im ambulanten und stationären Bereich. Die Kosten werden von den meisten der gesetzlichen Krankenkassen und vielen privaten Krankenkassen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nach §43 Absatz 1 Nr. 2 SGB V ganz oder teilweise übernommen.
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