Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0 (17 Punkte), Freie Universität Berlin, Veranstaltung: Schwerpunktbereich Wirtschafts-, Steuer- und Immaterialgüterrecht., Sprache: Deutsch, Abstract: Haftet die Muttergesellschaft für eine Markenverletzung ihrer Tochtergesellschaft? Wer haftet für unlautere Wettbewerbshandlungen einzelner Konzernteile? Wann ist die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen verschiedene Gesellschaften des gleichen Konzerns rechtsmissbräuchlich? Welcher Konzernbegriff gilt im Wettbewerbs- und Markenrecht? Die vorliegende Arbeit enthält eine umfassende und detaillierte Darstellung der Unterlassungshaftung für unlauteres oder markenverletzendes Handeln von konzernmäßig verbundenen Unternehmen. Dargestellt werden die Verknüpfungen von: Wettbewerbsrecht / Markenrecht / Konzernrecht / Gesellschaftsrecht / Handelsrecht / Zivilprozessrecht. Diese Arbeit ist sowohl als Vertiefung zum Thema tauglich als auch als Einführung in die Unterlassungshaftung des UWG/MarkenG. Eine vollständige Rechtsprechungsanalyse und Aufarbeitung der wissenschaftlichen Publikationen zum Themenkreis bilden die Basis für ausführlich begründete Stellungnahmen. Neben allen relevanten Grundlagen werden insbesondere das System der Passivlegitimation im UWG und Markenrecht und die Haftung des Unternehmensinhabers erörtert, sowie (bedingt durch die Aufgabenstellung in der Prüfung) eine genaue Analyse der Konzernbegriffe des Konzern- und Handelsrechts vorgenommen und ihre Bedeutung für das Wettbewerbs- und Markenrecht besprochen. Auch Beweisfragen und Aspekte der Auswahl des Anspruchsgegners im Prozess werden ausführlich behandelt ("Missbräuchliche Geltendmachung"). Da es zu diesen Themen praktisch keine aktuellen Aufsätze gibt und die einschlägigen Monographien in den meisten Fachbibliotheken nicht vertreten sind, wird hiermit eine äußerst nützliche Hilfe für juristische Recherchen sowie Seminar- und Abschlussarbeiten vorgelegt.
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