Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Geschichte - Amerika, Note: 2,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Institut für Geschichtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: „I have a dream that one day, […] right there in Alabama, little black boys and black girls will be able to join hands with little white boys and white girls as sisters and brothers. I have a dream today!” Nach unzähligen Jahren der Unterdrückung und Diskriminierung schenkte Martin Luther King den Afroamerikanern 1963 vor dem Lincoln Memorial mit diesen Worten Mut und Hoffnung. Er glaubte daran, dass die rassistischen Barrieren Amerikas überwunden werden könnten und widmete sein Leben diesem Ziel. Diese Zuversicht teilten allerdings nicht alle Afroamerikaner. Der Bürgerrechtler Malcolm X gilt als Kontrahent von Martin Luther King, denn er vertrat einen separatistischen Ansatz und strebte eine Abspaltung von der „wicked white race“ an. Doch auch er widmete sein Leben auf seine Weise der Bewegung und wurde in diesem Kontext wie King gleichermaßen zu einer charismatischen Figur . Zwar gilt King als die bekanntere und erfolgreichere Führungspersönlichkeit im Kontext der Bewegung, jedoch beruht diese Einschätzung auf subjektiver Wahrnehmung, da Malcolm X beispielsweise das Selbstverständnis der Afroamerikaner revolutionierte und ihr Selbstvertrauen massiv stärkte . Nichtsdestotrotz erhielt King mehr Rückhalt in der schwarzen und weißen Gesellschaft, da er einen friedvollen, gemäßigten Weg beschritt, während Malcolm X einen radikalen Kurs einschlug . Letztlich endete ihr jeweiliger Weg dennoch in ihrem Tod. Die vorliegende Arbeit stellt das Leben und Handeln der beiden wohl bekanntesten Bürgerrechtler in einem vergleichenden Rahmen dar und setzt dabei den Schwerpunkt auf die jeweiligen Ideologien sowie die Gründe, die für die ungleichen Ansätze beider Männer maßgeblich gewesen sein könnten. Zudem sind einige Historiker der Auffassung, dass King und X sich zuletzt in ihren bürgerrechtlichen Bestrebungen angenähert haben und möglicherweise sogar eine Zusammenarbeit zustande gekommen wäre, wenn X nicht bereits 1965 umgekommen wäre . Auch dieser These soll nachgegangen werden. Es sei angemerkt, dass die Bürgerrechtsbewegung in der vorliegenden Arbeit lediglich den Rahmen für die Vergleichsebenen im Handeln und Denken beider Männer bildet, sodass eine vollständige und detaillierte Beschreibung der Ereignisse der Bewegung nicht zielführend ist und somit nicht gegeben wird. [...]