Die Einführung der Schutzimpfung gegen die Kinderlähmung bestätigt erneut die Wirksamkeit einer intensiv durchgeführten Immunprophylaxe. Der Erfolg lag in einer ganz wesentlichen Einschränkung des Vorkommens des Erregers und da mit in einer geänderten epidemiologischen Grundsituation. Dies gibt Anlaß, alle weiteren von der Forschung vorbereiteten Möglichkeiten der Verhütung und Be kämpfung ansteckender Krankheiten, speziell der virusbedingten, zu beachten. So ist zu erwägen, ob und wie weit der öffentliche Gesundheitsdienst sich der neu eingeführten Impfstoffe gegen die Masern bedienen soll, um die Verbreitung auch dieser Kinderkrankheit zu beherrschen. Die Bearbeiter der vorliegenden Stellungnahme zur prophylaktischen Impfung gegen Masern glaubten, nur dann ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, wenn sie erst nach einer eingehenden Darstellung der epidemiologischen, virologischen und immunologischen Einzelheiten ihre Schlußfolgerungen ableiteten, um damit dem im Gesundheitsdienst Tätigen die Möglichkeit einer eigenen Urteilsbildung zu schaffen. Aus der Beschreibung der Epidemiologie der Masern und der Besonderheiten ihres Erregers, der Nennung der zur Verfügung stehenden Impfstoffe und dem Zitieren der Erfahrungsberichte über deren Anwendung werden die Indikationen und Kontraindikationen der Masernschutzimpfung abgeleitet. Die Prophylaxe und Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten bleiben noch weiterhin eine äußerst wichtige Aufgabe. Trotz mancher Fortschritte ist es nicht zur Ausrottung der Erreger gekommen. Zahlenmäßig ist sogar eine ungünstige Entwicklung in der Epidemiologie übertragbarer Krankheiten zu beobachten, denn die Gesamtzahl der Erkrankungen (mit Ausnahme von Tuberkulose) ist von 1962 mit 50 711 bis zum Jahre 1967 auf 82 729 angestiegen.
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