Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 2,3, Technische Universität Chemnitz, Veranstaltung: Medien, Politik und Öffentlichkeit im Wandel, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Untersuchung des Wandlungsprozesses von Medien, Politik und Öffentlichkeit stößt man unweigerlich auf den Begriff der öffentlichen Meinung. „[D]ie öffentliche Meinung [stellt] eine zentrale Kategorie in der politischen Ideengeschichte, der Kommunikations- und Politikwissenschaft dar. Sie bildet insbesondere einen Schlüsselbegriff, um die Legitimität demokratischer Herrschaftssysteme zu erörtern.“ Nun existiert die öffentliche Meinung nicht unabhängig in Politik, Öffentlichkeit und Medien. Es besteht die Annahme, dass durch die Massenmedien Themen politischer Couleur in die Öffentlichkeit transportiert werden, was zur Bildung von öffentlicher Meinung führt. Welche Wirkung üben dabei die Massenmedien auf die Bildung der öffentlichen Meinung aus? Um eine Antwort auf diese Frage zu finden, erscheint es sinnvoll, sich zunächst den Begriffen öffentliche Meinung und Massenmedien zu nähern. Die Wirkungsforschung der Massenmedien hat unzählige Ansätze erarbeitet. Anschließend werden einige Ansätze diskutiert. Im ersten Kapitel erfolgt eine Erläuterung des Begriffs öffentliche Meinung, wobei zu bemerken ist, dass es in der Wissenschaft keine allgemeingültige Definition gibt. Aber die Meinungsforscherin Elisabeth Noelle-Neumann fasst die bisher bestehenden Auffassungen von öffentlicher Meinung in zwei Entwürfen zusammen: zum einen das Elitekonzept und zum anderen das Integrationskonzept. Beide Konzeptionen werden hier vorgestellt. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit den Massenmedien in der Bundesrepublik Deutschland. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich von der Gründung der Republik bis in die Gegenwart. Im Fokus steht hierbei der Journalismus als Handlungsfeld der Massenmedien. Um den Begriff Massenmedien nutzen zu können, ist es zunächst nötig, sich mit ihm vertraut zu machen. Die Bundesrepublik Deutschland ist bekanntlich ein Rechtsstaat. Daher ist es notwendig, die rechtlichen Grundlagen der Massenmedien darzustellen. Daraus resultieren die Funktionen und Leistungen, die den Massenmedien zugeschrieben werden. Zum Verständnis der Funktionsweise ist es angebracht, sich das journalistische Selbstverständnis sowie allgemeine Grundregeln journalistischer Arbeit vor Augen zu führen.