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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,7, Universität Trier, Veranstaltung: Föderalismus, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der verfassungsrechtlichen Reglung der Föderalismuskommission II müssen sich die Bundesländer seit 2011 dazu verpflichten, ihr Haushaltsdefizit bis 2020 komplett abzubauen. Ziel ist es, somit auch in der In dieser Arbeit wird dargelegt, welche politischen Programme zur Konsolidierung des Haushaltsdefizits in der Bundesländer in der Vergangenheit angewandt wurden. Hierbei wird explizit ein Vergleich der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,7, Universität Trier, Veranstaltung: Föderalismus, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der verfassungsrechtlichen Reglung der Föderalismuskommission II müssen sich die Bundesländer seit 2011 dazu verpflichten, ihr Haushaltsdefizit bis 2020 komplett abzubauen. Ziel ist es, somit auch in der In dieser Arbeit wird dargelegt, welche politischen Programme zur Konsolidierung des Haushaltsdefizits in der Bundesländer in der Vergangenheit angewandt wurden. Hierbei wird explizit ein Vergleich der Bundesländer Saarland und Bremen in Bezug auf den Ausgangspunkt vor Ansetzen des politischen Programms, den unterschiedlichen Ausgestaltungen der Konsolidierungshilfen sowie dem Erfolg bei der Senkung des strukturellen Haushaltsdefizits gezogen. Bundesrepublik die Forderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts bezüglich der zulässigen Staatsverschuldung zu erfüllen. Während die sich daraus ergebenden Bestimmungen zum Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits beispielsweise in Bayern und Baden- Württemberg nur ein geringes Problem darstellen, Sachsen sogar als erstes Bundesland schon Haushaltsüberschüsse verzeichnet, stehen das Saarland und Bremen noch vor erheblichen Hürden für den vollkommenen Abbau des Haushaltsdefizits. Angesichts der äußerst fragwürdigen Erfolgsaussichten einiger Bundesländer bezüglich der Bestimmungen zur Schuldenobergrenze werden in Wissenschaft und Politik schon heute Unkenrufe nach einer weiteren Föderalismusreform laut. Sogar Länderneugliederungen scheinen nicht gänzlich vom Tisch. Daher erscheint mir mein Thema von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung. Es stellt sich nämlich vor allem die Frage, warum die betroffenen Bundesländer es trotz verschiedener Unterstützungszahlungen in der Vergangenheit nicht geschafft haben, ihren Schuldenstand abzubauen, oder zumindest nicht weiter ansteigen zu lassen.