Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Universität Duisburg-Essen (Lehrstuhl für Wirtschaftsprüfungswesen), Veranstaltung: Wirtschaftsprüfung im Spannungsfeld von Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion über die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern ist so alt wie der Beruf des Wirtschaftschaftsprüfers selber. Der Gesetzgeber sah weiteren Handlungsbedarf und verabschiedete im April 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Die Ziele des KonTraG können folgendermaßen zusammengefasst werden: Die Transparenz der Unternehmensführung sollte erhöht und die Kontrolle durch den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung verstärkt werden. Weiterhin soll die Qualität der Abschlussprüfung und die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer verbessert werden, mit dem Ziel, eine kritische Entwicklung im Unternehmen frühzeitig erkennen zu können. Um die sog. Erwartungslücke zu verringern, sollen die Informationsinteressen von Gesellschaftern, Anlegern und Gläubigern stärker berücksichtigt werden. Die erhoffte Steigerung der Qualität der Abschlussprüfung beinhaltet auch die Stärkung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers. Der zentrale Punkt der Untersuchung war die Forderung nach einer obligatorischen Rotation des Wirtschaftsprüfers. Die obligatorische Rotation des Wirtschaftsprüfers beschreibt die Verpflichtung der zu prüfenden Gesellschaft nach einem bestimmten Zeitraum die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers vorzunehmen. Diese Pflichtrotation soll einen erheblichen Beitrag zur Stärkung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers leisten. Ergebnis der Untersuchung war, dass eine Pflichtrotation in kurzen Abständen zu keiner Unabhängigkeitsstärkung, dafür aber zu einer Verringerung der Prüfungsqualität führt. Lediglich eine eingeschränkte Form der Pflichtrotation konnte die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers fördern. Diese eingeschränkte Rotation ist jedoch in fast identischer Weise durch das KonTraG verwirklicht worden. Demzufolge leistet das KonTraG die beabsichtigte Steigerung der Transparenz und Kontrolle im Unternehmensbereich.
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