Mediation ist in der Gesetzgebung der Republik Österreich fest verankert. Seit dem Jahr 2003 gilt das Zivilrechtsmediationsgesetz und es beinhaltet eine Vielzahl von gesetzlich geregelten Anwendungsbereichen. Ob bei Scheidungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, dem außergerichtlichen Tatausgleich oder Lehrlingskündigungen, in vielen Bereichen ist die Methode der Mediation möglich oder vorgeschrieben. Dennoch scheint Mediation als Möglichkeit der Konfliktbehandlung nicht wahrgenommen zu werden. Auf die fehlende Bekanntheit der Mediation lässt auch ein Bericht des Ö1 Mittagsjournal aus dem Jahre 2011 schließen. Mediation zielt darauf ab, für alle Konfliktparteien eine befriedigende Lösung zu erarbeiten. Ein weiterer Vorteil für die Parteien liegt darin, dass sich durch eine Mediation die Kommunikationsfähigkeiten und die Fähigkeiten im Konfliktmanagement verbessern können. Auch Zeitersparnis ist für viele Parteien, die sich für die Methode der Mediation als Konfliktregelung entschließen, ein wichtiger Faktor. Die Kostenersparnis ist zwar nicht immer ausschlaggebend, wird aber dennoch auch als positiv wahrgenommen. Das Buch zeigt auf, wie die Bekanntheit und Akzeptanz von Mediation weiter gesteigert werden kann, anhand des Beispiels des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Graz.
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