Wie kommt ein Mensch, der in der forensischen Psychiatrie untergebracht ist, wieder heraus? Die Frage, lange Zeit außerhalb des öffentlichen, nur am ¿Einsperren für immer¿ interessierten Diskurses gelegen, rückt wieder ins Blickfeld: Haben doch Bundesverfassungsgerichtsurteile und kritische Diskussionen zum Maßregelvollzug daran erinnert, dass die Gemeinde nicht nur Tatort ist, auch nicht nur der Ort der Festnahme und ¿ anschließend ¿ der Ort, von dem der Täter nunmehr in Gefängnis bzw. gerichtliche Psychiatrie verbannt ist. Vielmehr ist die Gemeinde ebenso der ¿soziale Empfangsraum¿ des zwischenzeitlich behandelten Täters. Je besser die (Re-)Integration in diese Gemeinde gelingt, umso weniger ist ein Rückfall in Krankheit und Kriminalität zu erwarten. Je besser die Integration in die Gemeinde gelingt, umso besser ist sie vor einem künftigen Delikt geschützt ¿ nicht zu 100%, aber in erheblichem Maße und auf alle Fälle besser als ohne eine solche Integration ehemaliger forensisch-psychiatrischer Patienten. Mit welchen Maßnahmen, Chancen und Schwierigkeiten diese Bemühungen einhergehen, davon handeln die vorliegenden Beiträge.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.