Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11 Punkte, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Veranstaltung: Recht und Gesellschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Max Weber hat im "wissenschaftlichen Rechtspositivismus" (Franz Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, § 13) die Blütezeit eines "formal-rationalen Rechts" gesehen. Gleichzeitig sah er mit dem Aufkommen des Sozialstaates und dessen Verlangen nach einem sozialen Recht antiformale Tendenzen heraufziehen, die mit der Forderung führen müssten. Diskussion am Wandel des Grundrechtsverständnisses, wie er in der Bürgen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 214) zum Ausdruck kommt. "Vor dem Gesetz steht ein Türhüter. Wer das Schwert des Gesetzes schwingen will, den muss er hindurch lassen. Früher war es ein Priester. Heute ist es ein Rechtsphilosoph. Nie war die Tür verwaist. Doch fast immer haben die Mächtigen das Gesetz in ihre Hand gebracht. Denn die Türhüter sind sich über die Gesetze des Türhütens nicht einig. Einige lassen sich von den Mächtigen ein Papier vorlegen, das beweist, dass ihre Ermächtigung formal in Ordnung ist. Das sind die Rechtspositivisten. Andere lassen sich von den Mächtigen erzählen, was sie inhaltlich mit der Macht anfangen wollen, und prüfen, ob das wohl mit rechten Dingen zugeht. Das sind die Naturrechtler. Beide Fraktionen werfen einander vor, sie öffneten den Mächtigen viel zu schnell die Tür... Was ist nun Umgang mit Recht" ?
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