Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziologie - Klassiker und Theorierichtungen, Note: 1,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Einführung in die soziologische Theorie: Weber, Simmel, Durkheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Max Weber gilt als einer der Begründer der Soziologie als selbständige Wissenschaft. Seine Vorstellungen sind dahingehend ausgeprägt, daß er zum Verständnis der Realität ein fiktives Idealbild konstruiert und es mit der Wirklichkeit vergleicht, um somit die Wirklichkeit zu kategorisieren und besser zu verstehen. Ebenso ging Max Weber beim Anlegen der Typen legitimer Herrschaft vor; er kreiert drei Idealtypen von Herrschaftsformen: die Rationale, auch legal genannte Herrschaft, die Traditionale Herrschaft und die Charismatische Herrschaft, die so niemals real existieren. Im folgenden wird sich dieser erste Teil der Hausarbeit mit den Kapiteln Legitimierung der Herrschaftsformen, dem Wesen der Charismatischen Herrschaft in den Punkten Verhältnis in der sozialen Beziehung zwischen Herrscher und Beherrschten, ökonomische Grundlagen und Organisations- u. Verwaltungsstrukturen beschäftigen, sowie schlußendlich die Frage aufgreifen, wie ein allgemeiner Realitätsbezug hergestellt werden kann, einerseits unter dem Gesichtspunkt des Veralltäglichungsprozesses und andererseits mit einem kleinen Ausblick in den wissenschaftlichen Diskurs über die Anwendung der Weberschen Grundlagen in der Moderne. Um ein effizientes Verständnis des Themas zu ermöglichen, sind zunächst grundlegende Definitionen und Begriffserklärungen zu erläutern. Herrschaft, als Basis der Herrschaftsformen. soll als ein gegenseitiges Beziehungsgefüge verstanden werden. Deshalb ist es nötig, Herrschaft vom Begriff der Macht abzugrenzen. Max Weber selbst gibt hier eine passende Definition: "Macht soll MHGH Chance bedeuten, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht." Als Ergänzung dazu heißt Herrschaft "GLH Chance für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden." Damit der Unterschied beider Definitionen von Max Weber deutlich wird und Herrschaft eben nicht als ein reines Durchsetzungsverfahren von politischem und/ oder persönlichem Willen bzw. als einseitiges Abhängigkeitsgebilde verstanden und angesehen wird, soll noch eine dritte "weberunabhängige" Begriffserklärung aufgeführt werden: "Herrschaft ist die institutionalisierte, auf dem Verhältnis der Gegenseitigkeit beruhende Ausübung der Macht, die zur Differenzierung der Gesellschaft in legitim Herrschende und die Autorität anerkennende Beherrschte führt, im Gegensatz zum einseitigen reinen Gewaltverhältnis."
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