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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Konflikte sind zwangsläufige Begleiterscheinungen des menschlichen Zusammenlebens und des betrieblichen Zusammenarbeitens. Da nicht jeder Konflikt im Rahmen von Verhandlungen eine gütliche Einigung finden kann, steht den Konfliktparteien der Gang zu den Gerichten zur Erreichung einer Konfliktlösung offen. Hier wird der Konflikt durch einen Dritten in einem meist…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Konflikte sind zwangsläufige Begleiterscheinungen des menschlichen Zusammenlebens und des betrieblichen Zusammenarbeitens. Da nicht jeder Konflikt im Rahmen von Verhandlungen eine gütliche Einigung finden kann, steht den Konfliktparteien der Gang zu den Gerichten zur Erreichung einer Konfliktlösung offen. Hier wird der Konflikt durch einen Dritten in einem meist langwierigen, mühsamen und teuren Verfahren versucht zu lösen, indem dazu oft die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der Kontrahenten zerstört werden. Allerdings weist das Verfahren des Gerichtsprozesses strukturelle Defizite auf, die einer befriedigenden Konfliktlösung im Wege stehen: Es ist vergangenheitsorientiert, der Richter kann nur den Ausschnitt des vergangenen Sachverhaltes betrachten, der unter eine Rechtsnorm subsumierbar ist. Zudem erfolgt im Gerichtsverfahren für die Entscheidungsfindung eine Reduktion der Wirklichkeit. Aus diesen Gründen wurde in Deutschland in den vergangenen Jahren nach alternativen Streitbeilegungsverfahren gesucht, zu der auch die Mediation gehört. Mediationsverfahren verlaufen idealtypischerweise in den sechs Phasen 1) Vorbereitung, 2) Probleme erfassen und analysieren, 3) Konfliktanalyse, 4) Konflikte und Probleme bearbeiten, 5) Mediationsvereinbarung sowie 6) Evaluation und Follow-up. Verfahren der Mediation sind von Prinzipien bestimmt, deren Einhaltung Voraussetzungen für die Beilegung des Konfliktes durch die streitenden Parteien schaffen sollen. Diese, die Mediation kennzeichnenden Prinzipien sind insbesondere die Freiwilligkeit, die Neutralität des Mediators, die Eigenverantwortlichkeit und Informiertheit der Parteien, die Vertraulichkeit sowie die Flexibilität des Verfahrens. Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren liegen in der Zeitersparnis und im Kostenvorteil, im Erhalt der Parteibeziehungen und in der Innovationskraft durch eine Generierung kreativer Lösungen. Der größte Nachteil der Mediation liegt in der Kehrseite ihres Vorteils, nämlich der angestrebten offenen Kommunikation zwischen den Parteien. Die Offenheit könnte von einer Konfliktpartei zur strategischen Vorbereitung eines sich anschließenden Gerichtsprozess genutzt werden. Abschließend werden Unterschiede zwischen Gerichtsverfahren und Mediation hinsichtlich der Einleitung, der Gestaltung und der Beendigung des Verfahrens sowie hinsichtlich der Rolle der Anwälte dargestellt und eine detaillierte Gegenüberstellung beider Verfahren vorgenommen.