Inhaltsangabe:Einleitung: 1. HINTERGRUND: Im ersten Teil meiner Arbeit gebe ich einen kurzen Ausblick auf den Inhalt und eine kurze Darstellung darüber, warum ich mich mit diesem Thema beschäftigt habe. 1.1, Spannungsfeld Sozialgerichtsbarkeit und Mediation: Seit einigen Jahren beschäftigt sich die Justiz immer verstärkter mit dem Thema Mediation. In vielen Bundesländern wurde Mediation zwischenzeitlich als feste Institution in den Gerichtsalltag integriert, zumeist von Seiten der Justiz mit überwiegend positiver Bewertung und hervorragenden statistischen Ergebnissen. Die Anwaltschaft steht dem Thema nach wie vor kritisch gegenüber. Freie Mediatoren befürchten, vom Markt verdrängt zu werden und sehen wettbewerbsrechtliche Probleme. Gegner der gerichtlichen Mediation vertreten die Ansicht, einer gerichtlichen Mediation mangele es insgesamt an der gesetzlichen Grundlage. Aber vor allem in der Sozialgerichtsbarkeit fehle der Raum für gerichtliche Mediation, da mindestens einer der beteiligten Parteien eine Behörde ist, welche an Recht und Gesetz gebunden sei und dadurch kein Raum für Mediationsvereinbarungen besteht. Kann ein Gericht tatsächlich eine Mediation leisten oder kommt es dort eher zu gerichtlichen Vergleichen als zu echten Mediationsvereinbarungen? Kann es einem Richter gelingen, die Rolle zu wechseln und nicht zu entscheiden und Recht zu sprechen, sondern sich lediglich als Moderator und Vermittler im Verfahren zu betätigen? Mediation hat mit Streitentscheidung durch Dritte nichts zu tun. Liegt dann nicht die Annahme nahe, dass Mediation mit der Justiz nichts zu tun hat? Was Juristen als unerheblich ausblenden - unerheblich, weil nicht anspruchserheblich -, das könnten die wesentlichen, verletzten oder bedrohten Interessen, Anliegen, normativen Überzeugungen usw. der Parteien sein. Aber ist es Aufgabe der Sozialgerichtsbarkeit, vielleicht mit Blick auf den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 103 SGG, auch in Fällen, in denen es primär nicht um juristische Motive sondern eher um ¿Generelles¿ geht, ein Verfahren anzubieten, was die hintergründigen Motive und Probleme unter Außerachtlassen der Rechtsprechung lösen kann, um dadurch eine dauerhafte Befriedung der Beziehungen der Streitparteien zu erreichen? Unter diesem Blickwinkel soll betrachtet werden, ob Mediation eine sinnvolle und vielleicht sogar notwendige Ergänzung zum klassischen Gerichtsverfahren in der Sozialgerichtsbarkeit sein kann und ob hierfür die gerichtliche Mediation die [...]
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