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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation, Note: 2,3, Deutsche Sporthochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 2007 wurde von der EU eine, den modernen technischen Standards angepasste, Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) ins Leben gerufen. Insbesondere ein Element sorgt sowohl bei der alten, als auch der neuen Fassung für große Diskussionen. Die AVMSD legt in Artikel 3j (bei der Fernsehrichtlinie von 1997 Artikel 3a) Bedingungen fest, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Öffentlichkeit…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medien und Politik, Pol. Kommunikation, Note: 2,3, Deutsche Sporthochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahre 2007 wurde von der EU eine, den modernen technischen Standards angepasste, Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD) ins Leben gerufen. Insbesondere ein Element sorgt sowohl bei der alten, als auch der neuen Fassung für große Diskussionen. Die AVMSD legt in Artikel 3j (bei der Fernsehrichtlinie von 1997 Artikel 3a) Bedingungen fest, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Öffentlichkeit Ereignisse, denen eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung beigemessen wird, in einer frei zugänglichen Fernsehsendung verfolgen kann. Zu diesem Zweck kann jeder Mitgliedstaat eine Liste der Ereignisse aufstellen, die unverschlüsselt übertragen werden müssen, selbst wenn Pay-TV-Sender die Exklusivrechte erworben haben. Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass insbesondere große Sportveranstaltungen zu diesen Ereignissen mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung gezählt werden. Mehr als 18 Jahre sind seit der Einführung von „Fernsehen ohne Grenzen“ vergangen. Die TV-Landschaft in Europa, speziell die Sportberichterstattung und der damit verbundene Sportrechtemarkt, hat sich aufgrund dieses Beschlusses verändert. Die Reichweite der EU-Fernsehrichtlinie umfasst sowohl geographische, sozio-kulturelle, als vor allem auch wirtschaftliche Dimensionen. Dieser Umstand lässt eine strukturierte Betrachtung und Aufarbeitung der Geschehnisse auf dem audiovisuellen Markt der Sportberichterstattung in Europa als Notwendigkeit erscheinen. Wie hat sich die Fernsehrichtlinie im Laufe der Jahre entwickelt? Welche EU-Staaten sehen es überhaupt als notwendig an, eine Schutzliste mit öffentlich frei empfangbaren Sportereignissen zu erstellen und beim Europäischen Parlament einzureichen? Welchen Sportereignissen wird eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung beigemessen? Wie stellen sich die damit verbundenen Auswirkungen auf den Fernsehmärkten dar? Was bedeutet die Richtlinie für die Sportrechtevermarkter, die Rechteinhaber, die öffentlichen Rundfunkanbieter und das Pay-TV? Dem interessierten Betrachter dieser Entwicklung stellen sich die unterschiedlichsten Fragen. Die vorliegende Arbeit soll Ansätze und Hintergrundinformationen zur Beantwortung dieser Fragen liefern.