Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Theologie - Systematische Theologie, Note: 1,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Katholisch-Theologische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Seitdem die zweite Kammer des niederländischen Parlaments am Karfreitag des Jahres 2001 den Gesetzentwurf der ehemaligen Gesundheitsministerin Els Borst über einen Strafausschließungsgrund bei der Lebensbeendigung durch den behandelnden Arzt verabschi-det hat, der am 01. April 2002 in Kraft getreten ist, finden weit über die Niederlanden und Deutschland hinaus erneut heftige Kontroversen über Wert und Unwert menschlichen Lebens, über die ethische Erlaubtheit der Tötung eines Sterbenskranken sowie die Notwendigkeit einer gesetzlichen Manifestation einer Regelung zur Euthanasie statt. Die Kontrahenten der aktuellen niederländischen Rechtslage verweisen auf die drohende Gefahr eines Dammbruchs in der Euthanasiepraxis als auch auf eine wachsende Geringschätzung des menschlichen Daseins vom ersten Augenblick bis zum letzten Atemzug. Die Befürworter bejubeln die innovative Regelung sowohl als Sieg des menschlichen Selbstbestimmungsrechts als auch eine weitere essentielle Etappe zu einer völligen Legalisierung. Über ein halbes Jahrhundert nach den schrecklichen Euthanasie-Verbrechen der Nationalsozialisten sieht man in Deutschland die Entwicklungen im Nachbarland immer noch durch die Brille der Vergangenheit. Vereinzelte Stimmen lassen sich vernehmen, die eine Parallele zwischen den damaligen Untaten deutscher Ärzte und den gegenwärtigen Vorgängen in holländischen Krankenhäusern ziehen und die „Nazi-Analogie“ zu einem vielzitierten Schlagwort hochstilisiert haben. In der vorliegenden Arbeit wird keine endgültige Evaluation dieses Vergleichs intendiert, sondern lediglich die durch ihn vorgegebenen Komponenten der Vergangenheit und Gegenwart verwendet, um auf der Basis der historischen Geschehnisse der NS-Zeit und der niederländischen Geschichte der letzten dreißig Jahre die Frage zu stellen, inwiefern dem aktuellen Euthanasiegesetz und der Handlungsweise deutscher Ärzte zur damaligen Epoche die identischen Prämissen zugrunde liegen, sowohl in Hinsicht auf eine systematische Ethik als auch auf eine bestimmte legislative Regulierung, aus der eine bestimmte Praxis erwächst.