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Examensarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (FG Politikwissenschaften, FB Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ heißt es im deutschen Grundgesetz Artikel 20, Absatz 2. Dieser Grundsatz kann in einer modernen, liberalen westlichen Demokratie nur durch Wahlen umgesetzt werden, bei denen das Volk seine Repräsentanten selbst wählt. Ziel einer Demokratie muss also sein, die wahren Präferenzen der Bürger möglichst genau zu…mehr

Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (FG Politikwissenschaften, FB Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ heißt es im deutschen Grundgesetz Artikel 20, Absatz 2. Dieser Grundsatz kann in einer modernen, liberalen westlichen Demokratie nur durch Wahlen umgesetzt werden, bei denen das Volk seine Repräsentanten selbst wählt. Ziel einer Demokratie muss also sein, die wahren Präferenzen der Bürger möglichst genau zu erfassen und diese in Politik im Interesse der Bürger umzusetzen. Dementsprechend sollte es auch die Bundesrepublik Deutschland (BRD) anstreben, bei Wahlen, insbesondere bei solchen auf Bundesebene zum deutschen Bundestag, den Wählerwillen im Parlament widerzuspiegeln. Während sich viele wissenschaftliche Abhandlungen mit der konkreten Umsetzung von Wählerstimmen in Parlamentsmandate befassen, wird zumeist die Transformation von politischen Präferenzen in Wählerstimmen auf individueller Bürgerebene vernachlässigt. Ist ein Wähler zum Beispiel Anhänger der SPD und befürwortet ein rot-grünes Regierungsbündnis auf Bundesebene, so kann er entsprechend seiner Präferenz bei den Bundestagswahlen für die SPD votieren. Geht die SPD jedoch nach der Wahl eine Koalition mit der CDU/CSU ein, da es im Parlament nicht für eine rot-grüne Mehrheit gereicht hat, so hat der Wähler letztendlich durch seine Stimme eine Regierungskoalition unterstützt, die er unter Umständen als nicht wünschenswert erachtet hätte. Jedoch blieb ihm keine andere Möglichkeit, seine politischen Präferenzen mittels Zweitstimmenabgabe „genauer“ zum Ausdruck zu bringen. Dies ist jedoch nur ein Beispiel von vielen denkbaren, warum das deutsche Bundestagswahlrecht mittels einer Wahlrechtsreform „demokratischer“ gemacht werden sollte. Offensichtlich spielen bei bundesdeutschen Wahlen zunehmend strategische Überlegungen seitens der Wähler eine Rolle, so dass in der vorliegenden Arbeit ein Vorschlag erarbeitet wurde, wie das deutsche Bundestagswahlrecht reformiert werden kann, um es (noch) demokratischer zu machen. Ausgangspunkt sind hierbei normative Überlegungen, wonach es für eine Demokratie bedeutsam ist, wie die Bürger ihre politischen Interessen und Einstellungen in Wahlstimmen ausdrücken können, sowie wie diese Wahlstimmen verrechnet und in entsprechende Parlamentsmandate übersetzt werden. Damit das Volk regieren kann und politische Herrschaft so weit wie möglich legitim ist, sollte die Herrschaft alle politischen Interessen und Präferenzen entsprechend ihres gesellschaftlichen Einflusses bündeln und zum Wohle des Volkes verwirklichen. (...)