Inhaltsangabe:Einleitung: Aufgrund von Marketingüberlegungen orientieren sich Unternehmen in den letzten Jahren zunehmend an den individuellen Bedürfnissen von Kunden, mit dem Ziel diese langfristig zu binden und die eigene Position im Wettbewerb zu stärken. Empirischen Studien zufolge ist die Fähigkeit eines Unternehmens Kunden zu binden Hauptfaktor eines erfolgreichen Marketing Mix. In der Praxis führt diese geschäftspolitische Ausrichtung oft dazu, dass dem Kunden sogenannte ¿Gesamtpakete¿ oder ¿Komplettlösungen¿ angeboten werden. Diese bestehen in der Regel aus einer Produktlieferung und damit verknüpfbaren zusätzlichen Dienstleistungen. Die Bedeutung dieser Zusatz- und Nebenleistungen stellt für Unternehmen verschiedenster Branchen einen immer wichtigeren und zentraleren Teil in den unternehmensstrategischen und wettbewerbspolitischen Überlegungen dar; Tendenz stark steigend. So wird zum Beispiel beim Verkauf von Software auch das Recht auf spätere Updates zugesagt, beim Verkauf von PKW¿s auch gleichzeitig Rücknahme, Service- und Reparaturleistungen eingeräumt. Konkret ergibt sich dadurch in der Unternehmens-Kunden-Beziehung eine Mehrzahl von vertraglichen Vereinbarungen, die zueinander in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Derartige Verträge werden als ¿Mehrkomponentenverträge¿ bzw. im anglo-amerikanischen Raum und in der internationalen Rechnungslegung als ¿multiple element arrangements¿ oder ¿arrangements with multiple deliverables¿ bezeichnet. Bei der Bilanzierung dieser Verträge wird üblicherweise einer dem Bilanzrecht entsprechenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise gefolgt. Das bedeutet, dass es bei der bilanziellen Abbildung mehrerer eigenständiger Verträge zu Divergenzen zwischen zivilrechtlicher Vertragsgestaltung und wirtschaftlich orientierter Bilanzierung und Ertragsvereinnahmung kommen kann. Die Umsatz- und Gewinnrealisierung bei Mehrkomponentenverträgen gehört zu den zentralen Bilanzierungsproblemen nach österreichischem und deutschem Bilanzrecht als auch nach Internatioanal Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS). Im deutschen und österreichischen Bilanzrecht existieren keine spezifischen Normen, die die Behandlung von Mehrkomponentenverträgen regeln. Es gelten die allgemeinen Regeln der Umsatzrealisierung. Die Regelungen der IAS/IFRS-Rechnungslegung werden als rudimentär angesehen. Nur in den US-Rechnungslegungsstandards finden sich detaillierte und konkrete Vorschriften [...]
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