Frederick Rieländer befasst sich mit der gegenseitigen Belastungsfähigkeit beschränkter dinglicher Rechte an beweglichen Sachen, Grundstücken und Rechten aus der rechtsvergleichenden Perspektive Deutschlands und Englands. Er bindet seine dogmatische Studie in das übergreifende Generalthema der Mobilisierung unkörperlicher Vermögensgegenstände für den nationalen und internationalen Geschäftsverkehr ein. Es geht sowohl um die Übertragbarkeit als auch um die Belastbarkeit von Sicherungs-, Erwerbs- und Nutzungsrechten, (Grund-)Pfandrechten, Nießbrauch und Dienstbarkeiten, Reallasten, mortgages, pledges, rentcharges, leasehold estates und trusts. Der Autor unterscheidet zwischen innerartlichen und zwischenartlichen Belastungen und entwickelt eine Theorie des 'Rechts der Rechte an Rechten'; damit löst er zugleich elementare Fragen der Kreditsicherung im Rahmen der Verpfändung, Pfändung und Sicherungsübertragung von Hypotheken und Grundschulden. Zugleich lotet er das Optimierungspotential des geltenden deutschen Rechts aus, analysiert insbesondere Tragweite und Implikationen der möglichen Rezeption des leasehold estate und des trust. Geboren 1985; 2005-11 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück; 2011 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2013 Promotion; 2013-15 juristischer Vorbereitungsdienst am OLG Oldenburg; 2015 Zweites Juristisches Staatsexamen; Habilitand und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück; 2018/19 Masterstudium an der University of Cambridge, Corpus Christi College; 2019 Master of Laws (Cambridge); 2020 Habilitation; seither Professurvertretungen an den Universitäten Gießen und Bremen.
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