Die neue Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (auch Grundsteuererklärung genannt) stellt für viele Grundstückseigentümer eine Herausforderung dar. Die Grundsteuererklärung müssen u.a. alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten abgeben, die zum 1.1.2022 Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte waren. Ursprünglich musste die Erklärung bis 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Bis Mitte September 2022 haben jedoch gerade einmal ca. 20% der Abgabeverpflichteten eine entsprechende Grundsteuererklärung abgeben . Daher hat der Gesetzgeber die Frist nun bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Dieser Ratgeber richtet sich an Wohnungseigentümer, Grundstückseigentümer und Hausbesitzer, ohne auf land- und forstwirtschaftliche Flächen näher einzugehen. Schritt für Schritt werden die Anmeldeprozesse und Eingabemasken der einzelnen Bundesländer vorgestellt.
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