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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (FB 16: Geschichtswissenschaften, Abteilung I: Neuere Geschichte), Veranstaltung: Hauptseminar Verfassung, Religion und Kultur im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen (1648-1806), Sprache: Deutsch, Abstract: Will man sich mit einigen der sogenannten religiösen Randgruppen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen befassen, dann gilt der Terminus „Randgruppen“ natürlich nur für die zahlenmäßige Erscheinung von Personen in diesen Gruppen und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (FB 16: Geschichtswissenschaften, Abteilung I: Neuere Geschichte), Veranstaltung: Hauptseminar Verfassung, Religion und Kultur im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen (1648-1806), Sprache: Deutsch, Abstract: Will man sich mit einigen der sogenannten religiösen Randgruppen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen befassen, dann gilt der Terminus „Randgruppen“ natürlich nur für die zahlenmäßige Erscheinung von Personen in diesen Gruppen und ist aus der Sicht der Mehrheitsreligionen formuliert. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen waren dies die drei seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 festgelegten „Staats“-Religionen des Katholizismus, der Lutheraner und des Calvinismus, die nun andere religiöse Bewegungen als „Randgruppen“ bezeichnen konnten. Aus dieser Sichtweise erstehen aber mehrere Problemkreise2, die in der folgenden Abhandlung der weitergehenden Untersuchung bedürfen: 1.) Alle diese religiösen Bewegungen, insbesondere auch der Katholizismus, sind ohne das, was man heute gemeinhin als „Reformation“ bezeichnet, nicht denkbar. Gerade der Anstoßpunkt der Reformation bewirkte nämlich eine Ausdifferenzierung der verschiedensten religiösen Gruppen, die entweder vorher undenkbar gewesen wären oder aber – und das ist viel öfter der Fall – unter dem Mantel des allumschließenden Katholizismus alter Prägung mehr oder weniger eingebunden waren. Insofern ist auch der Begriff der „Einheitlichkeit der Reformation“ irreführend, denn er suggeriert eine einheitliche Bewegung gegen diesen alten Katholizismus. Doch ist die wirkliche Lage viel komple xer, was sich allein schon an der unüberblickbaren Anzahl an religiösen Bewegungen in der reformatorischen Phase zeigen läßt, die sozusagen wie Pilze aus dem Boden sprossen. [...] 1 Zu den religiösen Minderheiten im Heiligen Römischen Reich und ihre Einordnung in den Gesamtkontext: Hartmann, P. C.: Kulturgeschichte des Heiligen Römischen Reiches 1648 bis 1806. Verfassung, Religion und Kultur. Wien 2001. S.268-271. 2 Diese wichtigen Problemkreise behandelt auch die Einleitung von: Goertz, H.-J.: Religiöse Bewegungen in der frühen Neuzeit. München 1993 (Enzyklopädie Deutscher Geschichte; 20). Le ider ist die Problematisierung bestimmter Begriffe wie „Nonkonformismus“ oder „Heterogenität“ auf die einzelnen Forschungskapitel zu den einze lnen religiösen Bewegungen verteilt und nicht geschlossen erfaßbar.