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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Gesundheit - Menschen mit Behinderung, Note: 2,0, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie geht ein, an Demenz erkrankter Mensch, der im Verlauf der Erkrankung schrittweise physische und kognitive Fähigkeiten verliert, mit den Themen Selbstbestimmung und Autonomie um? Gilt das in Artikel 2 des Grundgesetztes verankerte Recht auf Selbstbestimmung überhaupt für einen Menschen, dessen Erinnerungs- und Handlungsvermögen stetig schwindet? Steht nicht die Gesellschaft in der Verantwortung, für diese hilfebedürftigen Menschen zu sorgen, indem…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Gesundheit - Menschen mit Behinderung, Note: 2,0, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie geht ein, an Demenz erkrankter Mensch, der im Verlauf der Erkrankung schrittweise physische und kognitive Fähigkeiten verliert, mit den Themen Selbstbestimmung und Autonomie um? Gilt das in Artikel 2 des Grundgesetztes verankerte Recht auf Selbstbestimmung überhaupt für einen Menschen, dessen Erinnerungs- und Handlungsvermögen stetig schwindet? Steht nicht die Gesellschaft in der Verantwortung, für diese hilfebedürftigen Menschen zu sorgen, indem sie ihnen auch wichtige Entscheidungen abnimmt? Oder welche Brücken können geschlagen werden, damit Menschen mit Demenz eine möglichst lebenslange Chance auf Selbstbestimmung erhalten können? Und schließlich: Welche Folgen können getroffene Maßnahmen zum vermeintlichen Schutz der dementiell veränderten Person und/oder der zu Betreuenden haben? Zu welchem Grad ist Freiheitseinschränkung bei dementiell erkrankten Personen gerechtfertigt? Laut einer Einschätzung des Dachverband Deutscher Alzheimer-Gesellschaften werde sich die Zahl der an einer Demenz erkrankten Menschen bis 2050 im Vergleich zum Jahr 2018 europaweit verdoppeln. Eine fundierte Auseinandersetzung mit diesem Thema ist daher, auch interdisziplinär, von höchster Relevanz.