Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 11, Universität Münster (Öffentliches Recht, Völker -und Europarecht sowie empirische Rechtsforschung), Veranstaltung: Seminar zum Thema Völkerrecht und Internationale Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Weltweit ist die Zahl der Ratifikationen völkerrechtlicher Verträge gestiegen. Insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu einer beachtlichen Verrechtlichung von Menschenrechtsnormen. So gibt es seit 1994 keinen Staat mehr, der nicht Vertragspartei mindestens eines der zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen ist. Allerdings besteht eine hohe Diskrepanz zwischen weitgehender Ratifikation auf der einen Seite und mangelnder Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen auf der anderen Seite. Folglich scheinen derartige Verträge völlig anders zu wirken als bezweckt, womit sich die Frage stellt, weshalb Staaten Menschenrechtsverträge überhaupt ratifizieren. Verfolgen sie mit der Ratifizierung etwa andere als die von den Verträgen beabsichtigten Ziele? Dienen Menschenrechtsverträge etwa bloß als Feigenblatt? Diese Arbeit geht diesen Fragen auf den Grund und überprüft die Ergebnisse am Fallbeispiel der Türkei, nachdem zuvor einige Theorien zu diesem Thema erörtert werden.