Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,3, Universität Koblenz-Landau, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit widmet sich den menschenrechtstheoretischen Aspekten in Rousseaus Gesellschaftsvertrag und will klären, wie Rousseau die Menschenrechte im menschlichen Naturzustand und später im Gesellschaftsvertrag begründet. Hierzu werde ich zunächst auf den Naturzustand des Menschen eingehen, um das natürliche Recht vom Recht und Gesetz im Gesellschaftsvertrag abgrenzen zu können. Anschließend arbeite ich heraus, wie Rousseau den Übergang vom Naturzustand in den Kulturzustand beschreibt und wie sich der Mensch auf diesem Weg entwickelt. Nachdem im dritten Kapitel der Weg der Menschenrechte aus dem Naturzustand in den Gesellschaftsvertrag nachvollzogen wurde, begründet das vierte Kapitel, warum Menschenrechte in einem Contract Social unabdingbar sind. Wenn man in einem Wörterbuch für philosophische Begriffe den Begriff „Menschenrechte“ nachschlägt, findet sich im ersten Satz dazu folgende Definition: Menschenrechte seien „unveräußerliche, weil mit der Würde der Person untrennbar verbundene Rechte auf Anerkennung und Achtung ihrer wesentlichen Existenzbedingungen.“. Was für viele vielleicht wie eine Errungenschaft unserer modernen, westlichen Zivilisation erscheint hat in Wahrheit eine jahrhundertelange Tradition. Eines der wichtigsten Dokumente in der Geschichte der Menschenrechte ist die Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. In diesem Grundlagentext der französischen Revolution sind bereits viele der Ideen verankert, welche auch unser aktuelles Verständnis von Menschenrechten prägen. Für diesen zivilisatorischen Meilenstein gilt Jean-Jacques Rousseau als einer der zentralen Vordenker. Jean-Jacques Rousseau war ein französischer Autor, Gelehrter und Philosoph. Er veröffentlichte Schriften zu politischer Philosophie, Pädagogik und Staatslehre. Bereits zu Lebzeiten war Rousseau schwer umstritten und unterschiedlichst rezipiert. Seine Schriften wurden als aufwieglerisch und gefährlich gesehen. Das darin enthaltene Gedankengut galt als so gefährlich, dass einige Texte nach kurzer Zeit von der katholischen Kirche indiziert und in großen Städten öffentlich verbrannt wurden. In Jean-Jacques Rousseaus Werk „Vom Gesellschaftsvertrag“ werden Menschenrechte und Naturrechte an vielen Stellen erwähnt. Allerdings gibt der Autor an keinem Punkt eine klare Definition darüber ab, was er genau unter dieser Art von Rechten versteht.