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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Vollbefriedigend - 11 Punkte, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Seminar "Menschenrechte im Ausnahmezustand", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Klärung, ob sich die US-amerikanische Terrorabwehr im Rahmen des geltenden Völkerrechts bewegt hat oder ob die USA bei der Bewältigung dieser Herausforderung tatsächlich die völkerrechtlichen Grenzen überschritten haben, soll Kern dieser Arbeit sein. Insbesondere soll der Frage nachgegangen werden, ob die USA sich bei…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: Vollbefriedigend - 11 Punkte, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Veranstaltung: Seminar "Menschenrechte im Ausnahmezustand", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Klärung, ob sich die US-amerikanische Terrorabwehr im Rahmen des geltenden Völkerrechts bewegt hat oder ob die USA bei der Bewältigung dieser Herausforderung tatsächlich die völkerrechtlichen Grenzen überschritten haben, soll Kern dieser Arbeit sein. Insbesondere soll der Frage nachgegangen werden, ob die USA sich bei ihrer Reaktion auf 9/11 – soweit sie dabei in Menschenrechte eingegriffen haben – auf eine Rechtfertigung stützen konnten. Eine Rechtfertigung könnte sich zum einen aus einer formellen Außerkraftsetzung der Menschenrechte im Ausnahmezustand ergeben. Zum anderen sollen die diffusen Versuche der USA, von ihnen begangene Menschenrechtseingriffe mit dem Repertoire der verschiedenen Menschenrechtsregime zu rechtfertigen, analysiert werden. Ins Auge gefasst wird dabei ausschließlich die Reaktion der (beiden) Bush-Administrationen auf 9/11, da der „war on terror“ maßgeblich von diesen geprägt wurde.