"Menschenrechte im Ausnahmezustand" lautet das Schwerpunktthema der vorliegenden Ausgabe der Zeitschrift für Menschenrechte (zfmr). Angesichts der Defensive, in denen die Menschenrechte vielerorts geraten sind, klingt der Titel (nicht ganz unbeabsichtigt) nach einem Wortspiel - und doch geht es im eigentlichen Wortsinne um Menschenrechte in Not- und Ausnahmezuständen. Als Reaktion auf die tatsächliche oder behauptete Bedrohung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung wurden und werden in nicht wenigen Staaten mittels Notstandsgesetzen die Befugnisse der Regierung ausgeweitet und die Rechte der dort lebenden Menschen eingeschränkt. Doch wie wird dies begründet, und welchen rechtsstaatlichen Anforderungen haben Notstandbegründungen zu genügen? Welche Risiken und Folgen für die Menschenrechte gehen mit Not- und Ausnahmezuständen einher? Inwiefern wurden und werden diese als Macht- und Repressionsinstrumente in Ländern wie Venezuela, Ägypten und dem einstigen südafrikanischen Apartheid-Regime missbraucht? Welche Sicherungsmaßnahmen sehen Menschenrechtsabkommen und Verfassungen vor - und inwieweit greifen diese?
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