Die Europäische Union hat parallel zu den Integrationsschüben der 1990er Jahre auch in der internationalen Menschenrechtspolitik ein eigenes Profil entwickeln können. Die Politik bleibt aber widersprüchlich und inkohärent. Die Studie rekonstruiert die Institutionalisierung der europäischen Rolle im Politikfeld Menschenrechte und analysiert die normativen Spannungsfelder, in denen sich die Menschenrechtspolitik der EU bewegt. Zwei Fallstudien zur EU-Politik gegen die Todesstrafe und zur Durchsetzung internationaler Arbeitnehmerrechte zeigen, wie das europäische Rollenkonzept den politischen Entscheidungsprozess und die Entwicklung konkreter Politikinstrumente beeinflusst. Die Analyse unterfüttert somit in theoretischer wie empirischer Hinsicht die Debatte über die Europäische Union als "Zivilmacht".
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