In modernen multidimensionalen Friedensmissionen begrenzen sich Menschenrechtsschutz und Friedenssicherung vielfach gegenseitig. Wegen des fragmentarischen Zustands des jus post bellum und des Fehlens einer überzeugenden Konkretisierungsmethode gelingt es Sicherheitsrat und Peacekeepern nicht immer, konkurrierende Schutzziele auf legitime Weise zum Ausgleich zu bringen. Hartmut Henninger nimmt diesen Befund zum Anlass, die Völkerrechtsordnung als verfasste und wertgebundene Prinzipienordnung zu rekonstruieren. Er entwirft ein Entscheidungsmodell, das scheinbar unverbundene Regelungsfragmente und politische Konzepte zusammenführt und operationalisiert. Auf dieser Grundlage nimmt er Stellung zu drängenden Rechtsfragen der Konfliktnachsorge und setzt sich kritisch mit Praxisfällen auseinander. Der Autor zeigt, dass das Völkerrecht auch an seinen Grenzen zu nachvollziehbaren und rationalen Lösungen befähigt. Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School Hamburg; Studienaufenthalt am Worcester College, University of Oxford; 2005-07 Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völker- und Europarecht und Staatsrecht; seit 2011 Rechtsanwalt in Hamburg; 2012 Promotion.
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