Menschenrechte befinden sich im zeitgenössischen islamischen Diskurs in einem normativen Spannungsfeld. Einerseits müssen sie islamisch legitimiert, das heißt im islamischen Rechtsdenken verankert werden, andererseits sollen sie aber auch universal konsensfähig sein. Mahmoud Bassiouni entwickelt in seinem bahnbrechenden Buch eine neue Möglichkeit, diese beiden Ansprüche gleichzeitig zu erfüllen, indem er Menschenrechte, angelehnt an die Theorie der islamischen Rechtszwecke (»maqasid al-Sari¿a«), als Institutionen zum Schutz grundlegender menschlicher Bedürfnisse konzipiert.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 21.05.2015Diese Zwecke dienen der Versöhnung
Ein wichtiger Beitrag zur Debatte um den Euro-Islam: Mahmoud Bassiouni denkt über die Menschenrechte nach
Neben der Volksrepublik China und Nordkorea gelten Staaten wie Saudi-Arabien, Sudan, Iran und Afghanistan als diejenigen Länder, die am meisten Klagen über regelmäßige, ja endemische Menschenrechtsverletzungen evozieren, vom "Islamischen Staat" (IS) einmal ganz zu schweigen. In diesen Ländern ist der Islam Staatsreligion - wie in vielen anderen Ländern mit muslimischer Mehrheit auch. Dissidenten innerhalb wie außerhalb der islamischen Welt klagen ebenso regelmäßig über den mangelnden Respekt vor den Menschenrechten, ebenso die Vereinten Nationen oder Organisationen wie Amnesty International. Vielerorts herrscht die Meinung vor, Islam und Menschenrechte seien nicht vereinbar.
Daran ist so viel richtig, dass vormoderne Kulturen, besonders in ihrer traditionellen Gestalt, sich mit den modernen Freiheitsrechten, mit Individualismus und Selbstbestimmung, Demokratie und Pluralismus schwertun. Für den Islam gilt dies umso mehr, als die modernen Menschenrechte ein Produkt des Westens sind, der europäischen Aufklärung, der Französischen Revolution, und zudem im biblisch-christlichen Menschenbild der "Gotteskindschaft" wurzeln mögen. Menschenrechte erscheinen vielen Muslimen somit als ein Produkt derjenigen Religion, mit welcher der Islam am stärksten konkurriert. Das Vordringen islamistischer Bewegungen hat dies verstärkt.
Aber ist das wirklich so? Hat der Westen ein Monopol auf die Menschenrechte? Hans Joas hat dies in seinem kürzlich erschienenen Buch "Sind die Menschenrechte westlich?" (Kösel Verlag) wieder verneint und die These vertreten, alle Religionen, die das Leben heiligten, seien Quellen der Menschenrechte, könnten es jedenfalls sein. Umgekehrt hat der "Westen", ungeachtet "seiner" Menschenrechte, in grausamer Weise gegen sie verstoßen. Die Amerikaner etwa verfünffachten die Anzahl schwarzer Sklaven in ihrem Land, nachdem sie in der Bill of Rights 1781 die Menschenrechte festgeschrieben hatten. Sie galten offenbar nur exklusiv für sie selbst.
Mahmoud Bassiouni, Mitarbeiter am Institut für Politikwissenschaft sowie am Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam an der Frankfurter Goethe-Universität, sieht die Menschenrechte "zwischen Universalität und islamischer Legitimität". Mit dieser Formulierung trifft er den Kern der Problematik. Islamische Staaten haben in ihre Verfassungen - unabhängig davon, wie ernst sie diese nehmen - neben der Scharia als Rechtsquelle die Menschenrechte durchaus aufgenommen; in der (Rechts-)Praxis freilich herrschen die traditionellen Vorstellungen des kollektiven Verhaltens, wie die islamische Lebensordnung (scharia) sie vorsieht - in unterschiedlicher Stärke und Intensität. Einzig die Türkei hat sich im vorigen Jahrhundert stark verweltlicht und verwestlicht, während in Saudi-Arabien - um das andere Extrem zu zitieren - der Salafismus regiert.
Und jene Kräfte, die vor nun vier Jahren, ausgehend von Tunesien, die "Arabellion" entfachten, kämpften und kämpfen für massive Veränderungen der "islamischen Ordnung" in Richtung auf mehr Demokratie und Menschenrechte.
Doch wie sie begründen im Islam? Das ist auch angesichts der bisweilen besonders widersprüchlichen, ja heuchlerischen Menschenrechtspolitik des Westens, worauf Bassiouni zu Beginn seines Buches hinweist, nicht leicht. Nach einer Tour d'Horizon über Entstehung, Entwicklung und schließlich Stagnation der islamischen Sakralrechtswissenschaft (Fiqh) widmet sich Bassiouni Ansätzen zu einer Versöhnung von Islam und modernen Menschenrechten auf der Grundlage islamischer Legitimität. Anders als der marokkanische Denker Mohammed Aziz Lahbabi (1923 bis 1993), der einen "muslimischen Personalismus" geschaffen hat, auf dessen anthropologischer Grundlage er die Menschenrechte integriert - der Mensch gilt ihm als Zeuge und Verwalter Gottes und seiner Schöpfung, die ihm anvertraut ist -, setzt Bassiouni, weniger metaphysisch, beim Begriff der Zwecke des islamischen Rechts (maqasid al scharia) an.
Unter Berufung auf klassische Autoritäten wie al Dschuwaini, al Ghazali, al Schatibi und Ibn Dschauzija macht er den Schutz der Grundbedingungen menschlicher Existenz als Zweck islamischer Rechtsgrundsätze fest, als da wären: der Schutz der Religion, des Lebens, der Vernunft, der Nachkommen sowie des Eigentums. Diese Güter wiederum können unterteilt werden in notwendige, erforderliche und ergänzende. Eine zeitgenössische Debatte um eine Umdeutung oder Erweiterung der Rechtszwecke hat eingesetzt, etwa nach der Devise, den Schutz der Religion zu einem Schutz der Religionsfreiheit zu entwickeln. Der Schutz der Vernunft würde auf diese Weise zu einem Schutz der Gedankenfreiheit erweitert werden und so weiter.
Bassiouni skizziert ein Tableau dieser Diskussion, die bis heute bei uns in ihrer Vielfalt unbekannt ist und von der Inkompatibilität der Menschenrechte mit dem Islam bis hin zu drastischen Veränderungsansätzen reicht. Bassiouni selbst unterscheidet bei den existentiellen Grundbedürfnissen der Menschen und ihrer Menschenrechte, die er prinzipiell evolutionär auffasst - das heißt als Regeln, sie sich mit dem Fortschritt der Gesellschaften mehren -, normative und empirische; so gelingt ihm ihre Bestimmung und Begründung zwischen islamischer (religiöser) Legitimität einerseits und nichtreligiöser, universaler Grundlegung andererseits.
Diese gründliche wissenschaftliche Untersuchung islamischer Menschenrechtspotentiale ist ein wichtiger Beitrag zu einem Euro-Islam; er wird die Forschung und Lehre eines modernen Islams in Deutschland, der sich salafistischer und anderer radikaler Herausforderungen ausgesetzt sieht, weiter beleben und fördern.
WOLFGANG GÜNTER LERCH
Mahmoud Bassiouni: "Menschenrechte zwischen Universalität und islamischer Legitimität". Suhrkamp Verlag, Berlin 2014. 390 S., br., 18,- [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Ein wichtiger Beitrag zur Debatte um den Euro-Islam: Mahmoud Bassiouni denkt über die Menschenrechte nach
Neben der Volksrepublik China und Nordkorea gelten Staaten wie Saudi-Arabien, Sudan, Iran und Afghanistan als diejenigen Länder, die am meisten Klagen über regelmäßige, ja endemische Menschenrechtsverletzungen evozieren, vom "Islamischen Staat" (IS) einmal ganz zu schweigen. In diesen Ländern ist der Islam Staatsreligion - wie in vielen anderen Ländern mit muslimischer Mehrheit auch. Dissidenten innerhalb wie außerhalb der islamischen Welt klagen ebenso regelmäßig über den mangelnden Respekt vor den Menschenrechten, ebenso die Vereinten Nationen oder Organisationen wie Amnesty International. Vielerorts herrscht die Meinung vor, Islam und Menschenrechte seien nicht vereinbar.
Daran ist so viel richtig, dass vormoderne Kulturen, besonders in ihrer traditionellen Gestalt, sich mit den modernen Freiheitsrechten, mit Individualismus und Selbstbestimmung, Demokratie und Pluralismus schwertun. Für den Islam gilt dies umso mehr, als die modernen Menschenrechte ein Produkt des Westens sind, der europäischen Aufklärung, der Französischen Revolution, und zudem im biblisch-christlichen Menschenbild der "Gotteskindschaft" wurzeln mögen. Menschenrechte erscheinen vielen Muslimen somit als ein Produkt derjenigen Religion, mit welcher der Islam am stärksten konkurriert. Das Vordringen islamistischer Bewegungen hat dies verstärkt.
Aber ist das wirklich so? Hat der Westen ein Monopol auf die Menschenrechte? Hans Joas hat dies in seinem kürzlich erschienenen Buch "Sind die Menschenrechte westlich?" (Kösel Verlag) wieder verneint und die These vertreten, alle Religionen, die das Leben heiligten, seien Quellen der Menschenrechte, könnten es jedenfalls sein. Umgekehrt hat der "Westen", ungeachtet "seiner" Menschenrechte, in grausamer Weise gegen sie verstoßen. Die Amerikaner etwa verfünffachten die Anzahl schwarzer Sklaven in ihrem Land, nachdem sie in der Bill of Rights 1781 die Menschenrechte festgeschrieben hatten. Sie galten offenbar nur exklusiv für sie selbst.
Mahmoud Bassiouni, Mitarbeiter am Institut für Politikwissenschaft sowie am Institut für Studien der Kultur und Religion des Islam an der Frankfurter Goethe-Universität, sieht die Menschenrechte "zwischen Universalität und islamischer Legitimität". Mit dieser Formulierung trifft er den Kern der Problematik. Islamische Staaten haben in ihre Verfassungen - unabhängig davon, wie ernst sie diese nehmen - neben der Scharia als Rechtsquelle die Menschenrechte durchaus aufgenommen; in der (Rechts-)Praxis freilich herrschen die traditionellen Vorstellungen des kollektiven Verhaltens, wie die islamische Lebensordnung (scharia) sie vorsieht - in unterschiedlicher Stärke und Intensität. Einzig die Türkei hat sich im vorigen Jahrhundert stark verweltlicht und verwestlicht, während in Saudi-Arabien - um das andere Extrem zu zitieren - der Salafismus regiert.
Und jene Kräfte, die vor nun vier Jahren, ausgehend von Tunesien, die "Arabellion" entfachten, kämpften und kämpfen für massive Veränderungen der "islamischen Ordnung" in Richtung auf mehr Demokratie und Menschenrechte.
Doch wie sie begründen im Islam? Das ist auch angesichts der bisweilen besonders widersprüchlichen, ja heuchlerischen Menschenrechtspolitik des Westens, worauf Bassiouni zu Beginn seines Buches hinweist, nicht leicht. Nach einer Tour d'Horizon über Entstehung, Entwicklung und schließlich Stagnation der islamischen Sakralrechtswissenschaft (Fiqh) widmet sich Bassiouni Ansätzen zu einer Versöhnung von Islam und modernen Menschenrechten auf der Grundlage islamischer Legitimität. Anders als der marokkanische Denker Mohammed Aziz Lahbabi (1923 bis 1993), der einen "muslimischen Personalismus" geschaffen hat, auf dessen anthropologischer Grundlage er die Menschenrechte integriert - der Mensch gilt ihm als Zeuge und Verwalter Gottes und seiner Schöpfung, die ihm anvertraut ist -, setzt Bassiouni, weniger metaphysisch, beim Begriff der Zwecke des islamischen Rechts (maqasid al scharia) an.
Unter Berufung auf klassische Autoritäten wie al Dschuwaini, al Ghazali, al Schatibi und Ibn Dschauzija macht er den Schutz der Grundbedingungen menschlicher Existenz als Zweck islamischer Rechtsgrundsätze fest, als da wären: der Schutz der Religion, des Lebens, der Vernunft, der Nachkommen sowie des Eigentums. Diese Güter wiederum können unterteilt werden in notwendige, erforderliche und ergänzende. Eine zeitgenössische Debatte um eine Umdeutung oder Erweiterung der Rechtszwecke hat eingesetzt, etwa nach der Devise, den Schutz der Religion zu einem Schutz der Religionsfreiheit zu entwickeln. Der Schutz der Vernunft würde auf diese Weise zu einem Schutz der Gedankenfreiheit erweitert werden und so weiter.
Bassiouni skizziert ein Tableau dieser Diskussion, die bis heute bei uns in ihrer Vielfalt unbekannt ist und von der Inkompatibilität der Menschenrechte mit dem Islam bis hin zu drastischen Veränderungsansätzen reicht. Bassiouni selbst unterscheidet bei den existentiellen Grundbedürfnissen der Menschen und ihrer Menschenrechte, die er prinzipiell evolutionär auffasst - das heißt als Regeln, sie sich mit dem Fortschritt der Gesellschaften mehren -, normative und empirische; so gelingt ihm ihre Bestimmung und Begründung zwischen islamischer (religiöser) Legitimität einerseits und nichtreligiöser, universaler Grundlegung andererseits.
Diese gründliche wissenschaftliche Untersuchung islamischer Menschenrechtspotentiale ist ein wichtiger Beitrag zu einem Euro-Islam; er wird die Forschung und Lehre eines modernen Islams in Deutschland, der sich salafistischer und anderer radikaler Herausforderungen ausgesetzt sieht, weiter beleben und fördern.
WOLFGANG GÜNTER LERCH
Mahmoud Bassiouni: "Menschenrechte zwischen Universalität und islamischer Legitimität". Suhrkamp Verlag, Berlin 2014. 390 S., br., 18,- [Euro].
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»Diese gründliche wissenschaftliche Untersuchung islamischer Menschenrechtspotentiale ist ein wichtiger Beitrag zu einem Euro-Islam...« Wolfgang Günter Lerch Frankfurter Allgemeine Zeitung 20150521