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  • Format: PDF

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt von den in seinen Anwendungsbereich fallenden Unternehmen festzulegen, wer für die Überwachung des Risikomanagements zuständig ist. Die Geschäftsleitung erfüllt diese Pflicht durch die Benennung von einem oder mehreren Menschenrechtsbeauftragten. Weiterhin hat die Geschäftsleitung sich regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, über die Arbeit des oder der Menschenrechtsbeauftragten zu informieren. Mit dieser knappen Beschreibung ist ein weites Aufgabenfeld der Überwachung des Managements menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in der…mehr

Produktbeschreibung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt von den in seinen Anwendungsbereich fallenden Unternehmen festzulegen, wer für die Überwachung des Risikomanagements zuständig ist. Die Geschäftsleitung erfüllt diese Pflicht durch die Benennung von einem oder mehreren Menschenrechtsbeauftragten. Weiterhin hat die Geschäftsleitung sich regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, über die Arbeit des oder der Menschenrechtsbeauftragten zu informieren. Mit dieser knappen Beschreibung ist ein weites Aufgabenfeld der Überwachung des Managements menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in der Lieferkette des Unternehmens eröffnet. Das Buch vermittelt die notwendigen Grundlagen zur Ausgestaltung und Erfüllung dieser Aufgabe. Es enthält konkrete Handlungsempfehlungen wie der Menschenrechtsbeauftragte die Angemessenheit und Wirksamkeit der Erfüllung der Sorgfaltspflichten überwacht. Dazu zählt insbesondere wie man effektiv die Einrichtung eines Risikomanagements, die Durchführung der Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, das Beschwerdesystems sowie die Dokumentation und Berichterstattung überprüft. Des Weiteren finden sich im Buch Vorschläge zur "Einbettung" des Menschenrechtsbeauftragten im Unternehmen, seine Stellung gegenüber anderen Beauftragten und Funktion und zur Ausstattung seiner Funktion. Auch nimmt das Werk ausführlich Stellung zur Qualifikation des Menschenrechtsbeauftragten (gemäß BAFA). Das Werk nimmt bereits Bezug auf die Übereinkunft der Mitgliedstaaten der EU zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) vom 15. März 2024.

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Autorenporträt
Dr. Ulrich Hagel ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen. Er war über 25 Jahre für Bombardier Transportation und Alstom in verschiedenen Leitungsfunktionen, u.a. als Kommerzieller Projektleiter, Rechtsabteilungsleiter, Global Head of Litigation und Chief Compliance & Security Officer tätig. Er ist Consultant bei HerbertSmithFreehills in Frankfurt, Akademischer Direktor an der Dresden International University für den MBA-Studiengang "International Commercial & Contract Management", Akademischer Direktor an der ESCP Business School in Berlin für den Zertifizierungskurs "Human Rights Officer" und Leiter des Arbeitskreises Compliance des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland ("VDB"). Michael Wiedmann ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen. Er berät Unternehmen beim Aufbau und Implementierung von Compliance Management Systemen mit einem Scherpunkt auf dem LkSG. Zudem ist er Consultant bei Norton Rose Fulbright LLP in Frankfurt, Akademischer Direktor an der ESCP Business School in Berlin und Co-Leiter des Arbeitskreises Menschenrechte beim Deutschen Institut für Compliance ("DICO").