Wie können Unternehmen ihrer Menschenrechtsverantwortung in ihren globalen Wertschöpfungsketten gerecht werden? Die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat Klärung in diese seit Jahrzehnten umstrittene Frage gebracht. Seither ist anerkannt, dass Unternehmen einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterliegen, nach der sie menschenrechtliche Risiken im Rahmen ihres Compliance- und Risikomanagements beachten müssen ('Menschenrechtscompliance?). Bastian Brunk zeichnet die Entstehung der UN?Leitprinzipien und vergleichbarer Steuerungsinstrumente nach und arbeitet die wesentlichen Bestandteile der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht heraus. Dabei übersetzt er die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in das nationale Gesellschafts- und Haftungsrecht und berücksichtigt u.a. die aktuellen Entwicklungen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i. Br. und Göteborg; 2016 Erste juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht der Universität Freiburg i. Br. und anschließend am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht der Humboldt-Universität zu Berlin; 2021 Promotion; Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin.
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