Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,7, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Menschenrechte sind heute nicht mehr aus dem Kontext von Demokratien wegzudenken, zumal Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit zwei der Grundpfeiler von Demokratie darstellen. So teilen sie sich ein Verständnis vom Menschen als Träger subjektiver Rechte und Pflichten, die er gleichberechtigt vor einer unabhängigen Justiz einklagen und für die er ebenfalls belangt werden kann. Die Anerkennung von Menschenrechten, sowie subjektiven Rechten im Allgemeinen ist damit demokratieimmanent. Im Umkehr-schluss bildet ein demokratisches Staats- und Regierungssystem das einzig denkbare System, in dem solche Rechte faktisch existieren können. So bildet es den Rahmen eines Verfahrens freier Willensbildung unter Gleichen als legitimierende Quelle aller positiven Rechte und damit auch der Grund- und Menschenrechte. Vor allem aber ist es das einzige System, in welchem diese Rechte verwirklicht werden können, zumal es, wie erwähnt, Einklagbarkeit gewährleistet und somit sicherstellt, dass sie dem Einzelnen tatsächlich zuteilwerden. Die Menschenrechte haben den Anspruch auf Universalität. Gerade diesem Anspruch werden aus Kritikerkreisen häufig Motive eines westlichen Imperialismus vorgeworfen. In der Arbeit erfolgt die Darstellung und Beurteilung solcher kritischer Positionen aus dem asiatischen Raum.
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