Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Didaktik - Allgemeine Didaktik, Erziehungsziele, Methoden, Note: 2,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Philosophisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Entwurf befasst sich mit der Thematik von Menschenrechtsverletzungen. Als Beispiel dient die Diskussion bezüglich der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Hierbei werden verschiedene Positionen von den Schülerinnen und Schülern herausgearbeitet (Kirche, Politik, Betroffene). Abschließend wird die Frage diskutiert, ob gemäß GG Art. 3.1 und 6.1 die Ehe für alle eine Menschenrecht ist. Die zweistündige Kursstufe des Fachs Ethik besteht aus 16 Schülerinnen und Schülern. Sie sind mit den für die geplante Unterrichtsstunde notwendigen Methoden und Sozialformen vertraut, was flüssiges Arbeiten erwarten lässt. Die Stunde ist als Einzelstunde konzipiert und findet Dienstagmorgen in der dritten Stunde statt. Hierdurch ist mit guter Konzentrations- und Motivationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu rechnen. Die benötigten Materialien werden in Kopie gestellt. Für den Einstieg wird ein Tageslichtprojektor benötigt, der im Klassenraum vorhanden ist. Das Konzept der Stunde hat die Bildungsstandards des Bildungsplans 2004 zur Grundlage und ist Teil der Unterrichtseinheit „Recht und Gerechtigkeit“. Die Unterrichtseinheit hat sich bisher mit der Definition von Gerechtigkeit und verschiedenen Auffassungen von Rechtsethik (Rawls, Nussbaum, Rechtspositivismus vs. Vernunftrecht) beschäftigt. Die unmittelbar vorangegangenen Stunden hatte die Begründung und die Frage nach der Universalität der Menschenrechte zum Thema. Die geplante Stunde schließt die Thematik der Menschenrechte ab.