Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,8, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Arbeit ist es zu analysieren, weshalb es im Fall der Uiguren in Xinjiang zu keinen Maßnahmen kommt, die über das Deuten und Kritisieren der Lage hinausgehen. Es soll aufgezeigt werden, vor welchen Problemen der internationale Menschenrechtsschutz heutzutage steht, wenn es sich um innerstaatliche Aktivitäten handelt. Dabei soll unter Berücksichtigung unterschiedlicher Auffassungen von Menschenrechten versucht werden eine normativ gültige Aussage zu treffen, weshalb die diskriminierende Behandlung der chinesischen Regierung an den Uiguren inakzeptabel ist. China stellt dabei ein überaus gutes Beispiel für eine derartige Analyse dar. Bei der Volksrepublik handelt es sich um ein sehr einflussreiches Land, das im Vergleich zu Ländern der Dritten Welt, die in der Vergangenheit oftmals Opfer von innerstaatlichen Konflikten wurden, keiner Überlegenheit westlicher Staaten gegenübersteht. Hierdurch ergeben sich Probleme, welche bei einem Großteil der Mitgliedsstaaten der UN nicht auftreten würden bzw. nicht derartig ins Gewicht fallen. Ein universeller Menschenrechtsschutz sollte allerdings für alle Länder in der Welt in gleicher Weise verbindlich sein. Abgesehen davon soll erläutert werden welche Versuche unternommen wurden bestimmte Defizite auszugleichen und weshalb es derartigen Versuchen wiederum an Durchsetzungskraft fehlt. Ein Kernproblem des internationalen Menschenrechtsschutz stellt dabei die Souveränität der Staaten dar. Diese Arbeit soll das Konzept, welches durch den westfälischen Frieden im Jahr 1648 aufkam, genauer beleuchten. Es wird untersucht wie sich dieser Grundsatz bis zum heutigen Tage weiterentwickelt hat, wie er in einer multilateralen Staatenwelt zu verstehen ist und welche Probleme sich aus diesem Kernelement des modernen Völkerrechts ergeben.
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