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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 17, Universität Bremen (Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtstheorie), Veranstaltung: Seminar zum Konzernrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage nach der Haftung deutscher Muttergesellschaften multinationaler Konzerne für Menschenrechtsverletzungen ausländischer Töchter wird hierzulande immer bedeutsamer. Denn obgleich es letztlich der Konzern als solcher ist, der von Menschenrechtsverletzungen profitiert, ist seine…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 17, Universität Bremen (Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtstheorie), Veranstaltung: Seminar zum Konzernrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage nach der Haftung deutscher Muttergesellschaften multinationaler Konzerne für Menschenrechtsverletzungen ausländischer Töchter wird hierzulande immer bedeutsamer. Denn obgleich es letztlich der Konzern als solcher ist, der von Menschenrechtsverletzungen profitiert, ist seine Inanspruchnahme –zumindest in der deutschen Rechtsordnung – bisher nicht vorgesehen. Unter den Schlagworten „Human Rights Litigation“, „Human Rights due Diligence“oder „Corporate Social Responsibility“ wird dennoch versucht, eine rechtliche Verantwortung von Konzernmüttern für Menschenrechtsverletzungen ihrer Töchter herzuleiten. Erst vor kurzem wurden zu diesem Zweck mehrere denkbare zivilrechtliche Haftungsmodelle vorgestellt, welche sich darum bemühen, einen Außenhaftungsanspruch der Opfer zu begründen.Die vorliegende Abhandlung macht es sich zur Aufgabe, die Praktikabilität dieser Modelle und ihre Vereinbarkeit mit den Prinzipien des deutschen Konzernrechts zu überprüfen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der generellen zivilrechtlichen Außenhaftung von Konzernmüttern für ihre Tochtergesellschaften nach deutschem Recht und ihre Bedeutung für die Haftung wegen Menschenrechtsverletzungen. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Herausarbeitung möglicher weiterer Ansatzpunkten, die eine Haftung der Konzernmuttergesellschaften auch nach deutschem Recht rechtfertigen können.