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Abstracts: Heike Baranzke: Menschenwürde zwischen Recht und Pflicht Nach den Menschenrechtsverletzungen des Zweiten Weltkriegs wurde der Menschenwürdebegriff in die Charta der Vereinten Nationen (1945) und in die Allgemeine Menschenrechtserklärung (1948) und daraufhin dann auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (1949) aufgenommen. Aufgrund dessen ist es in ethischen Diskussionen üblich geworden, Menschenwürde als einen Rechtsbegriff zu betrachten. In der Debatte wird meist die Tatsache vernachlässigt, dass der Begriff der Menschenwürde viel älter als der Begriff der…mehr

Produktbeschreibung
Abstracts: Heike Baranzke: Menschenwürde zwischen Recht und Pflicht Nach den Menschenrechtsverletzungen des Zweiten Weltkriegs wurde der Menschenwürdebegriff in die Charta der Vereinten Nationen (1945) und in die Allgemeine Menschenrechtserklärung (1948) und daraufhin dann auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (1949) aufgenommen. Aufgrund dessen ist es in ethischen Diskussionen üblich geworden, Menschenwürde als einen Rechtsbegriff zu betrachten. In der Debatte wird meist die Tatsache vernachlässigt, dass der Begriff der Menschenwürde viel älter als der Begriff der Menschenrechte ist und dass die frühe Menschenrechtsbewegung im 18. Jahrhundert keinen Gebrauch von dem Begriff der Würde machte. Die Menschenwürdeidee, erstmals erwähnt bei Cicero, wurzelt in der stoischen Tugendethik, und diese Tatsache bildet - so die These - bis heute ihren innersten Bedeutungskern. Da in Immanuel Kants "Metaphysik der Sitten" Rechtslehre und Tugendlehre zwei systematisch aufeinander bezogene Teile seiner Moralphilosophie sind, ist sein tugendethischer Würdebegriff auch für die moralische Legitimation des Rechts relevant. So bereitet Kant die Karriere der Menschenwürde als Rechtsbegriff im 20. Jahrhundert vor. Aus dieser Perspektive fordert die Frage nach dem Verhältnis von Ethik, Moral und Recht im Begriff der Würde neue differenzierte Antworten heraus. Human dignity between rights and duties Because of the violation of human rights in World War II the concept of human dignity was enshrined in the Charta of the United Nations (1945) and in the Universal Declaration of Human Rights (1948). As a consequence, it was also incorporated into the German Basic Law in 1949. It is therefore common in ethical debates to regard human dignity exclusively as a concept of law. The debate neglects the fact that the concept of human dignity is much older than the human rights concept.
Autorenporträt
Doris Angst ist Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, Stv. Delegierte der Schweiz und Expertin an der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und Lehrbeauftragte an der Fachhochschule für Soziale Arbeit Bern. Heike Baranzke ist promovierte Theologin und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Theologische Ethik an der Universität Bonn. Philippe Brunozzi ist Sinologe und derzeit am Institut für Philosophie der Universität Kassel tätig. Marcus Düwell ist Professor für Philosophische Ethik an der Universität Utrecht und Direktor des dortigen Ethik-Instituts. Hans Joas ist Direktor des Max-Weber-Kollegs für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien an der Universität Erfurt und Professor für Soziologie sowie Mitglied des Committee on Social Thought an der University of Chicago. Michael Krennerich ist Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums (NMRZ) und arbeitet am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Universität Erlangen-Nürnberg. Bernd Ladwig ist Professor für Moderne Politische Theorie an der Freien Universität Berlin. Georg Lohmann ist Professor für Praktische Philosophie an der Universität Magdburg. Martha Nussbaum ist Ernst Freund Distinguished Service Professor of Law and Ethics an der University of Chicago. Gregor Paul lehrt Philosophie an der Universität Karlsruhe und ist Präsident der Deutschen China-Gesellschaft. Arnd Pollmann lehrt Praktische Philosophie an der Universität Magdeburg und ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Menschenrechte. Heiner Roetz ist Sinologe, hat den Vorsitz der Deutschen Vereinigung für Chinastudien inne und lehrt an der Universität Bochum. Peter Schaber ist Professor für Angewandte Ethik am Ethik-Zentrum der Universität Zürich. Ralf Stoecker ist Professor für Angewandte Ethik an der Universität Potsdam.