Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Ethik, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dies ist der erste Satz des Grundgesetzes. Dieser wichtigste Satz der 1949 verfassten Grundlage des Zusammenlebens in Deutschlands legt in siebzehn knappen Worten fest, dass das schützenswerteste Merkmal des Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion oder anderen Merkmalen, seine unantastbare Würde ist. Der Schutz der Menschenwürde tritt jedoch leider immer wieder in den Hintergrund, sobald wir von aktuelleren, drängenderen Problemen bedroht zu sein scheinen. In Zeiten von Terrorismus und dessen Bekämpfung werden die Menschenrechte Einzelner nur all zu leicht den Sicherheitsinteressen Vieler untergeordnet. Aber dies ist nicht der einzige Grund. In zahlreichen Ländern überall auf der Welt wird die Würde des Menschen den Bedürfnissen von Regimen und Machthabern untergeordnet und mit Füßen getreten. Neben solcherlei offensichtlichen Verstößen wird die Würde des Menschen jedoch auch auf weniger offensichtliche Weise bedroht. Die Möglichkeiten der Medizin in den immer besser erforschten menschlichen Körper und dessen biologische Prozesse einzugreifen, schaffen Grauzonen, innerhalb derer die Menschenwürde und menschenwürdiges Verhalten oft noch nicht definiert sind. Die sich auf diesem Gebiet ergebenden Fragen lassen sich während eines ganzen Lebens immer wieder stellen und beginnen bereits vor der Geburt. Ab wann ist ein Embryo ein Mensch und ist als solcher mit allen Rechten und aller Würde zu schützen? Dürfen Ärzte und Eltern über ein zukünftiges Leben entscheiden? Es beeinflussen? Es verändern? Ist ein Mensch geboren, stellt sich eventuell die Frage nach einer würdigen Behandlung beispielsweise im Falle eines Unfalles erneut. Welche lebensverlängernden Maßnahmen sollen getroffen werden? Sollen Organe transplantiert oder durch technische Mittel ersetzt werden? Was ist im Falle einer irreparablen Schädigung des Gehirns zu tun? Wie wird der Mensch weiterleben? Darf er selbst oder andere in seinem Namen über sein Leben und seinen Tod bestimmen? Diese Frage bringt mich direkt zum Ende eines Lebens und der oft diskutierten Frage, nach der Selbstbestimmung über den eigenen Tod. Darf ein Mensch aktiv einem anderen helfen, seinem Leben in Würde ein Ende zu setzen? Allein die Vielzahl an Fragen, die sich hierzu stellen lassen und die dennoch nur die grundlegendsten Probleme ansprechen, zeigen, wie problematisch die Thematik ist.