Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,7, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten von Ressourcenverknappung sind es nicht nur privatwirtschaftliche Unternehmungen, die sich einem grundlegendem Struktur- und Steuerungswandel befinden. Notwendige Anpassungen und Veränderungen der Leistungsansprüche und Effizienzerwartungen1 bedürfen einer fundamentalen Modernisierung. Dieser Modernisie-rungsprozess betrifft auch den öffentlichen Sektor von Staat und Verwaltung. Die Zwangsvorgabe einer Quotierung der Beurteilungsergebnisse wie sie die Gauß'sche Normalverteilung aufwirft widerspricht der Form der Leistungsfeststellung und ist als leistungsfeindlich 2zu betrachten. Neben dem Ressourcenschwund sind ebenfalls ein Wandel und eine Zunahme der Anforderungen an Staat und Verwaltung erkennbar. Unter diesen Umständen des erhöhten Drucks ist der öffentliche Sektor gezwungen seine Rationalisierungsreserven der Verwaltung auszuschöpfen. So verlangt diese Änderung bzw. Erweiterung nach Konzepten, die die Leistungs- und Anpassungsfähigkeit der Verwaltung erhöhen sowie Reformhindernisse möglichst abbauen. Nachstehend soll ausgeführt werden, welche Vorüberlegungen notwendig sind, die dienstrechtliche Beurteilung auf eine merkmalsorientierte Leistungsbeurteilung umstellen zu können. Dabei soll auf die strukturell-organisatorische Defizite eingegangen werde und in wie weit diese durch die Neugestaltung minimiert werden können. Hier ist der Vergleich mit dem Innovations-potential eines wettbewerbsorientierten Vertragsmanagement anzustreben, welches die Flexibilisierung des Personalwesens und eine verstärkte Leistungsorientierung bietet. Schließend ist zu erörtern, in wie weit diese Innovationen Zukunftsperspektiven für den Bestand der merkmalsorientierten Leistungsbeurteilung aufwerfen können.
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