Diplomarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 1,1, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Komplexe Erkrankungen erfordern unter Umständen eine permanente Beobachtung, pflegerische Betreuung oder eine spezialfachärztliche Behandlung von Patienten. Akutmedizinische Versorgungsleistungen werden im deutschen Gesundheitssystem primär von Krankenhäusern erbracht, die nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) einen Versorgungsvertrag mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geschlossen haben. Seit vielen Jahren ist die Qualität der stationären medizinischen Versorgung ein kontrovers diskutiertes Thema. Ohne Zweifel hat die Behandlungsqualität in deutschen Krankenhäusern - wie in den meisten Industriestaaten - ein hohes Niveau erreicht. Unbestritten ist allerdings ebenso, dass auch hier noch deutliche Verbesserungspotenziale bestehen. Ärztliche und pflegerische Leistungen stehen seit einigen Jahren vermehrt im Interesse der Öffentlichkeit. Wettbewerb und Leistungsorientierung bestimmen zunehmend die Regeln für die Krankenhausbehandlung und stellen alle am Versorgungsprozess Beteiligten vor neue Herausforderungen. Auch vonseiten des Gesetzgebers wird eine verschärfte Kontrolle der Behandlungsqualität gefordert. Die gesetzliche Pflicht zur Beteiligung an qualitätssichernden Maßnahmen besteht für nach §108 SGB V zugelassene Krankenhäuser in Deutschland bereits seit mehr als 20 Jahren. In dem von ihm herausgegebenen Evaluationsbericht über das Demonstrationsprojekt "Qualitätsmanagement im Krankenhaus" (DemoProQM) konstatierte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits im Jahr 2003, "[d]ie Qualität der Versorgung [sei] nicht mehr nur von ideellem Wert, sondern zum Wirtschafts- und Wettbewerbsfaktor geworden". Während diagnostische und therapeutische Behandlungsabläufe deutlich komplexer werden, erhöht sich indessen der Druck auf die Einrichtungen, effektiver und effizienter zu arbeiten. Vor diesem Hintergrund ist es inzwischen für jedes Krankenhaus maßgeblich, seine Leistungen einer einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu unterziehen, ein internes Qualitätsmanagement zu implementieren sowie den aktuellen Stand der Qualitätsbemühungen zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Die "Optimierung der diagnostischen, therapeutischen, pflegerischen und sonstigen Dienstleistungsprozesse" ist dabei Sinn und Zweck von Qualitätsmaßnahmen für die Gewährleistung einer "gute[n] Patientenversorgung". ... Anmerkung: Die Transkriptionen der Experteninterviews sind im Anhang nicht enthalten.
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