Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Methoden, Forschung, Note: 2,1, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Politische Wissenschaften), Veranstaltung: Empirische Sozialforshung, Sprache: Deutsch, Abstract: Um die Eigenschaften einer Gesamtheit feststellen und analysieren zu können, wird bei einer bestimmten Anzahl von Untersuchungseinheiten eine Vollerhebung oder aber bei einer anderen zugrunde liegenden Anzahl von Untersuchungseinheiten eine Teilerhebung durchgeführt. Von einer Auswahl oder einer Stichprobe wird gesprochen, wenn bei der Datenerhebung einer empirischen Untersuchung nicht die Gesamtheit aller möglichen Fälle herangezogen und analysiert wird. Stichproben können in zwei verschiedenen Absichten durchgeführt werden: "1.) Man kann anhand der Ergebnisse der Teilerhebung Verallgemeinerungen von der Stichprobe auf die Grundgesamtheit vornehmen, also beispielsweise von den empirischen Stichprobendaten ausgehend generelle Hypothesen entwickeln oder deskriptive Aussagen für die Grundgesamtheit formulieren (man nennt dies den Repräsentationsschluß). 2.)Der Ausgangspunkt kann aber auch - umgekehrt - eine vorhandene generelle Theorie oder Hypothese sein, die getestet werden soll, und zwar anhand der Resultate einer Stichprobe (diese Argumentationsrichtung nennt man den Inklusionsschluß)."1 Im weiteren Verlauf der vorliegenden Hausarbeit werden verschiedene Methoden des Stichprobenverfahrens dargestellt. 1 siehe: Kromrey, Helmut, "Empirische Sozialforschung: Modelle und Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung.", 3. Auflage, Opladen, 1986, S. 130.
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