Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Lehrstuhl für öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Wie geht ein Richter bei seiner Prüfung vor, ob ein Gesetz auf einen Fall anwendbar ist und welche Rechtsfolgen einzutreten haben? Welche Methoden stehen ihm bei der Rechtsgewinnung zur Verfügung und vor allem Dingen, wie wendet er sie an? Ist er bei der Nutzung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel an eine gewisse Vorgehensweise gebunden oder steht es ihm frei nach eigenem Ermessen Gesetze auszulegen, wie es ihm passt? Es stellt sich aber auch die Frage danach, wodurch die Entscheidung des Richters begrenzt wird. Diese gegensätzlichen Vorgehensweisen des Richters als Rechtsanwender werden in der juristischen Methodenlehre als Methodenwahl und Methodenbindung beschrieben. Die vorliegende Abhandlung hat das Ziel, sich diesen Begriffen zu nähern und ihr Verhältnis zueinander sowie ihre Relevanz zu untersuchen, um zu prüfen, ob eine Dominanz hinsichtlich des einen oder des anderen vorherrscht.
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