Essay aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medienethik, Note: 1,70, Universität Passau (Lehrstuhl für Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: Medienethik II, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.Einleitung Gewalt gibt es zuhauf und alltäglich auf der ganzen Erde, besonders Kriege und politisch-sozialer gewaltsamer Protest fallen auf. Medien berichten darüber, indem sie sich auf Ereignisse beziehen, sie tun dies zum Teil auch in spekulativer Absicht zur Erhöhung der Rendite in einem gnadenlosen kommerziellen Wettbewerb. Gewaltdarstellungen fesseln die Aufmerksamkeit, sind spannend, unterhalten. Ein friedensorientierter Ethiker bestreitet dies nicht, unterscheidet aber zwischen jenen Berichten, die geeignet sind Gewalt als etwas darstellen das bekämpft und zurückgedrängt werden muss und anderen Formen, die gewalthaltige Ereignisse für die kommerziellen Zwecke ausbeuten, ohne nach irgendwelchen Menschheitsanliegen zu fragen. Gewalt kann man nicht per se verurteilen, vielmehr muss man sehr genau differenzieren und auch die systemrelevanten Rahmenbedingungen im ökonomischen Feld miteinzubeziehen. Da, wie Wolfgang Wunden erkannt hat, besonders Kriege und politisch-sozialer gewaltsamer Protest auffallen, sollen die beiden praktischen Beispiele genau jene beiden Bereiche abdecken. Sowohl das Video des Todes der, bei Protesten im Iran, erschossenen Studentin Neda Soltan, als auch das Video der Erschießung zweier Reuters-Journalisten im Irak haben dabei in den Medien heftige Protestreaktionen auf Seiten der Medienethiker ausgelöst und zu kontroversen Debatten geführt. Einerseits muss der Informationsanspruch der Öffentlichkeit erfüllt werden , andererseits werden jene Bilder unter dem Aspekt des privatrechtlichen Persönlichkeitsschutzes und der Menschenwürde relevant. Die große Schwierigkeit liegt hierbei in der Abwägung zwischen den beiden Grundrechten Pressefreiheit und Menschenwürde. Dennoch bleibt die Frage, ob die Ausstrahlung von Fernsehbildern auf denen der detaillierte Tod von Menschen zu sehen ist, als ethisch verantwortbar gelten darf. Um eine Antwort darauf zu finden, wird dazu der Artikel 1 des deutschen Pressecodexes zu Rate gezogen. In der anschließenden Pro und Kontra Diskussion zu jenen sogenannten Schockbildern, werden sowohl Aspekte des individuellen Opferschutzes als auch berufsethische Überlegungen mit einbezogen. In einer abschließenden Definition von fünf elementaren Grundregeln für eine ethisch korrekte Krisen- und Kriegsberichterstattung wird der Versuch unternommen wirksame Leitlinien für den investigativen Journalismus festzulegen.
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