Das Gesellschafts- und das Arbeitsrecht beziehen sich gleichermaßen auf das Unternehmen als organisierte Wirtschaftseinheit. Dies führt zu einer Vielzahl von Berührungspunkten und damit zu Konflikten zwischen beiden Rechtsgebieten. Rüdiger Krause entwickelt an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Arbeitsrecht Lösungen, die den Geltungsansprüchen beider Bereiche gerecht werden sollen. Er arbeitet zunächst diejenigen vertraglichen Gestaltungsformen heraus, durch die Gesellschafts- und Austauschverhältnisse (also Dienst- und Arbeitsvertrag) verbunden werden können und erstellt eine Skala, auf der das Geflecht von Gesellschafts-, Dienstvertrags- und Arbeitsrecht geordnet werden kann. Des weiteren wird untersucht, nach welchen Kriterien die konkrete Abgrenzung der Rechtsformen vorzunehmen ist (Einfluß, Vermögensrechte). Abschließend werden einzelne Problemfelder genauer betrachtet, in denen es zu Grenzüberschreitungen und wechselseitigen Einflußnahmen kommen kann. Hier werden unter anderem die Bereiche Tätigkeit, Entgelt, Haftung, Wettbewerbsverbot und Beendigung der Tätigkeit analysiert. Mit dieser Untersuchung liefert Rüdiger Krause einen wissenschaftlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der für den Faktor Arbeit in einer modernen marktwirtschaftlichen Ordnung geltenden Grundsätze. Geboren 1961; 1981-87 Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Göttingen, 1988-90 Referendariat; 1991-92 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Universität Göttingen; 1992-95 Akademischer Rat auf Zeit; 1994 Promotion; 1995-2001 Wissenschaftlicher Assistent; 2001 Habilitation; seit 2001 Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Regensburg und Gießen.
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