Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit soll klären, inwieweit sich partiarische Darlehen als Durchführungsweg der MKB aus Sicht mittelständischer Familienunternehmen als Finanzierungsinstrument eignen. In der Literatur wird das Thema der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (MKB) meist als Instrument zur Steigerung der Mitarbeitermotivation betrachtet. Diese Arbeit konzentriert sich auf die Prüfung bezüglich der Eignung als Finanzierungsmittel in mittelständischen Familienunternehmen. Aufgrund der Problematik der Unternehmenswertermittlung mittelständischer Familienunternehmen und des ausgeprägten Wunsches nach Autonomie der Unternehmer wird dabei auf das partiarische Darlehen als Durchführungsweg der MKB eingegangen. Vorteilhaft ist zudem, dass die Bereitstellung von Fremdkapital unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens möglich ist. Hierzu werden zunächst relevante allgemeine Finanzierungstheorien vorgestellt. Daran schließt die Definition mittelständischer Familienunternehmen an. Es folgt eine Vorstellung deren spezifischen Finanzierungseigenschaften und eine Erörterung der Besonderheiten und speziellen Bedürfnisse bei der Finanzierung. Danach wird das partiarische Darlehen als Form der Fremdkapitalfinanzierung vorgestellt. Anschließend werden die Besonderheiten der MKB ausgeführt. Im Anschluss erfolgt ein Abgleich zwischen den vorgestellten Theorien und Anforderungen sowie den behandelten Merkmalen des partiarischen Darlehens in Form der MKB. Die Arbeit schließt mit Gedanken zu alternativen Möglichkeiten ab, wie die Attraktivität des Darlehens gesteigert werden kann und einem Ausblick ab. Unberücksichtigt bleiben in dieser Arbeit Fragen bezüglich des Nutzens zur Steigerung der Mitarbeitermotivation. Auch die Auswirkung der MKB auf die Vermögensallokation der Mitarbeiter wird nicht behandelt. Steuer- und aufsichtsrechtliche Fragestellungen werden nur knapp erwähnt.