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Masterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,4, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Ablösung des BAT durch den TVöD im Jahr 2005 wurden für die Kommunen und dem Bund die Voraussetzungen für eine flächendeckende Einführung eines Leistungsentgelts resp. einer leistungsorientierten Bezahlung für die angestellten Tarifbeschäftigten geschaffen. Damit ging im öffentlichen Dienst ein regelrechter Paradigmenwechsel vom sog. Alimentationsprinzip zum Grundsatz leistungs- und erfolgsabhängiger Entlohnung durch eine…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,4, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Ablösung des BAT durch den TVöD im Jahr 2005 wurden für die Kommunen und dem Bund die Voraussetzungen für eine flächendeckende Einführung eines Leistungsentgelts resp. einer leistungsorientierten Bezahlung für die angestellten Tarifbeschäftigten geschaffen. Damit ging im öffentlichen Dienst ein regelrechter Paradigmenwechsel vom sog. Alimentationsprinzip zum Grundsatz leistungs- und erfolgsabhängiger Entlohnung durch eine verstärkte Einbeziehung von mehr Flexibilität, größerer Effektivität und Effizienz einher. Eine moderne Managementphilosophie und eine verbesserte Unternehmenskultur im öffentlichen Sektor sollten von nun an als oberste Maxime gelten. Seit dem Jahr 2007 ist es insbesondere den Kommunen, mit denen sich diese wissenschaftliche Arbeit vorrangig auseinandersetzt, demnach gestattet, den Beschäftigten ein Leistungsentgelt zu gewähren, sofern sich Arbeitgeber und Personal-/Betriebsrat unter Berücksichtigung des äußerst abstrakt normierten § 18 TVöD (VKA) auf den Abschluss einer konsensualen Dienstvereinbarung verständigen können. Innerhalb der Tarifvertragsparteien ist das Modell des Leistungsentgelts jedoch weiterhin umstritten. Die VKA erhofft sich neben der klassischen Anreiz- und Motivationsfunktion nicht zuletzt eine Verbesserung der gemeinhin als sehr restriktiv geltenden Führungskultur. Ver.di hingegen zweifelt grundsätzlich an der Wirkung der Bestimmungen und hat diese im Rahmen der Tarifverhandlungen auch nur deshalb konzediert, um den TVöD und den Flächentarifvertrag in Gänze nicht zur Disposition zu stellen. Angesichts des Umstandes, dass nicht nur die Einführung leistungsbezogener Entlohnung im deutschen öffentlichen Dienst ein generelles Novum darstellt, sondern die Tarifvertragsparteien zur leistungsorientierten Bezahlung eine basal divergierende Auffassung vertreten. Darüber hinaus die fakultative Implementierung des Systems zur Leistungsfeststellung und -bewertung disparate kommunale Verhältnisse evoziert sowie die grundlegende Wirksamkeit des Leistungsentgelts auf die Steigerung der intrinsischen Motivation des einzelnen Beschäftigten und auf die Verbesserung der Aufgabenabwicklung bisweilen bezweifelt wird.