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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 10 Punkte, Universität des Saarlandes (Fachbereich Geschichte), Veranstaltung: Oberseminar: Sozialleistungssysteme und Gewerkschaften in Europa nach 1945, Sprache: Deutsch, Abstract: 1947 wurde, entsprechend den gewerkschaftlichen Wünschen, in den unter britischer Verwaltung stehenden Eisen- und Stahlwerken die paritätische Mitbestimmung eingeführt. Danach wurde festgelegt, dass in die Aufsichtsräte neben fünf Aktionärsvertretern auch fünf Arbeitnehmervertreter und ein Neutraler…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 10 Punkte, Universität des Saarlandes (Fachbereich Geschichte), Veranstaltung: Oberseminar: Sozialleistungssysteme und Gewerkschaften in Europa nach 1945, Sprache: Deutsch, Abstract: 1947 wurde, entsprechend den gewerkschaftlichen Wünschen, in den unter britischer Verwaltung stehenden Eisen- und Stahlwerken die paritätische Mitbestimmung eingeführt. Danach wurde festgelegt, dass in die Aufsichtsräte neben fünf Aktionärsvertretern auch fünf Arbeitnehmervertreter und ein Neutraler einziehen sollten. Die Vertretung der Arbeitnehmer in den Unternehmensvorständen erfolgte künftig durch einen Arbeitsdirektor. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde die vorläufige Teilung Deutschlands vollzogen, wobei beide Staaten „Frontstaaten" des jeweiligen Systems waren. 1 Die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Politik der Gewerkschaften waren geprägt durch die West-Integration der Bundesrepublik, die Zuspitzung des „Kalten Krieges“ und vor allem das „Wirtschaftswunder“ der 50er Jahre. Die Gewerkschaften versuchten in dieser Phase, eine Demokratisierung der Wirtschaft zu erreichen. 2 Die Gewerkschaften forderten die gesetzliche Absicherung und Ausweitung dieses paritätischen Mitbestimmungsprinzips, wodurch es zu Auseinandersetzungen um die Montanmitbestimmung und das Betriebsverfassungsgesetz kam. 3 Am 10. April 1951 wurde im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Mitbestimmung in der Montanindustrie beschlossen. Es wurde als ein Erfolg für die Gewerkschaften angesehen, nach ihren zahlreichen Bemühungen um die Mitgestaltung der Neuordnung der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg und die Durchsetzung der wirtschaftlichen Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer. In dieser Arbeit sollen vor allem einige Thesen diskutiert werden, darunter unter anderem, dass die Sicherung der Montanmitbestimmung das zentrale Ziel der deutschen Gewerkschaftsbewegung auf dem Weg zur angestrebten Demokratisierung der Wirtschaft war.